LBV zieht Bilanz: Höhepunkte im bayerischen Naturschutz 2021

Erfolgreiche Auswilderung zweier Bartgeier – Konsequente Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts gefordert

Kurz vor Jahresende blickt der bayerische Naturschutzverband LBV auf eines der erfolgreichsten Jahre in seiner über 110-jährigen Geschichte zurück. Mit der Auswilderung der Bartgeier Wally und Bavaria hat der LBV gemeinsam mit dem Nationalpark Berchtesgaden und dem Tiergarten Nürnberg diese majestätische Vogelart wieder zurück nach Deutschland gebracht.

Wally im Flug | © Markus Leitner © Markus Leitner
Wally im Flug

Über 100 Jahren nach ihrer Ausrottung fliegen wieder Bartgeier in den bayerischen Alpen. Das ist eine große Errungenschaft für den Artenschutz im Freistaat und ein echter Höhepunkt unserer Naturschutzarbeit im Jahr 2021. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt, der auf das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ zurückgeht, setzt der Freistaat deutschlandweit Maßstäbe für den Erhalt dieses artenreichen Lebensraums. Wir werden die Umsetzung genau im Auge behalten. Und so sicherstellen, dass aus einer Ankündigung eine echte Kehrtwende im Schutz ums Streuobst entsteht. Weitere Erfolge im Naturschutz ist unsere im Hinblick auf Flächenschutz richtungsweisende Klage gegen den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Teublitz sowie das angekündigte Wiedervernässungsprojekt des ehemaligen größten bayerischen Niedermoors.

Bartgeier zurück in den bayerischen Alpen

Bartgeier Bavarias erster Rastplatz in Freiheit  | © Richard Straub © Richard Straub
Auswilderungsprojekt von Bartgeiern erfolgreich angelaufen

Das von uns initiierte, auf 10 Jahre angelegte Auswilderungsprojekt von Bartgeiern in Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Berchtesgaden und dem Tiergarten Nürnberg ist erfolgreich angelaufen. Eine der größten Gefahren für die ausgewilderten Bartgeier und andere Greifvögel wie Stein- und Seeadler geht von bleihaltiger Munition aus, die zu schweren Vergiftungen bei den Vögeln führt. Ab dem 1. April 2022 soll auf der gesamten bayerischen Staatswaldfläche ausschließlich bleifreie Munition verwendet werden. Unsere jahrelange Forderung nach bleifreier Jagd wurde dieses Jahr durch die bayerischen Staatsforsten erfüllt. Darüber freuen wir uns. Wir appellieren auch weiterhin an Kommunen und private Jäger, auf bleihaltige Munition zu verzichten.

Bayerischer Streuobstpakt

Streuobstwiese | © Thomas Staab © Thomas Staab
Mit dem Streuobstpakt wurde 2021 der Grundstein für mehr Artenvielfalt im Freistaat gelegt

Mit dem Streuobstpakt der Bayerischen Staatsregierung und mehreren Verbänden aus Naturschutz, Landwirtschaft und Wirtschaft wurde 2021 der Grundstein für mehr Artenvielfalt im Freistaat gelegt. Die Ziele des Streuobstpakts sind der Erhalt des derzeitigen bayerischen Streuobstbestands und die zusätzliche Pflanzung von einer
Million Streuobstbäume bis 2035. Mit den im Maßnahmenkonzept vorgesehenen Mitteln und dem zusätzlichen Personal in Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung wurde ein umfassendes Paket geschnürt, das nach unseren Einschätzungen erhebliches Potenzial hat, einen Gewinn für den Naturschutz in Bayern darzustellen.

Bei konsequenter Umsetzung hält der bayerische Streuobstpakt den Niedergang dieser artenreichen Kulturlandschaft auf und führt zur Weiterentwicklung der bayerischen Streuobstbaumbestände. Wir lassen unsere Klage gegen die Streuobstverordnung deshalb ruhen. Für eine gewinnbringende Umsetzung sind hohe Qualitätskriterien erforderlich. Dafür machen wir uns stark. Wir werden die Umsetzung genau verfolgen und zählen jeden Baum.

Erfolgreiche Klage gegen Flächenfraß

Gesunder Zukunftswald | © Christian Stierstorfer © Christian Stierstorfer
Bebauungsplan des Gewerbegebiets Teublitz auf Staatswaldflächen für unwirksam erklärt

Auch im Kampf gegen den Flächenfraß konnten wir dieses Jahr einen großen Erfolg erzielen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte Anfang Oktober den Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet Teublitz auf Staatswaldflächen für unwirksam. Das Urteil ist für den Naturschutz in Bayern von großer Bedeutung, weil es nicht nur aus formalen Gründen, sondern auch aus zentralen, naturschutzrechtlichen Punkten verkündet wurde. Das ist wegweisend für den Flächenschutz im ganzen Freistaat. Wir hatten im Mai eine Normenkontrollklage gegen das geplante Vorhaben an der Autobahn A93 im Landkreis Schwandorf eingereicht, da für dieses 20 Hektar artenreicher Klimaschutzwald gerodet werden müsste.

Die Auseinandersetzung um Teublitz steht symbolisch für einen dringend erforderlichen, neuen Umgang mit Staatswaldflächen in Bayern. Gerade in Zeiten des Klimawandels können diese als Allgemeingut nicht mehr für Gewerbegebiete geopfert werden. Unsere Delegiertenversammlung hat als höchstes Gremium unseres Verbandes im Oktober eine Resolution verabschiedet, die Regierung und Parlament auffordert, Staatswaldflächen grundsätzlich nicht mehr für derartige Projekte zu verkaufen.

Wiedervernässung des Donaumoos

Feuchtwiese_im_Donaumoos | © Derer Frank © Derer Frank
Auf insgesamt 2.000 Hektar des ehemaligen größten bayerischen Niedermoors soll der Wasserstand angehoben werden

Die bayerische Staatsregierung hat in diesem Jahr ein großangelegtes und in Bayern so noch nie dagewesenes Wiedervernässungsprojekt angekündigt. In den kommenden zehn Jahren soll auf insgesamt 2.000 Hektar des ehemaligen größten bayerischen Niedermoors im Dreieck zwischen Ingolstadt, Neuburg an der Donau und Pöttmes der Wasserstand angehoben werden. Mit den Plänen zur Wiedervernässung des Donaumoos stellt sich Bayern den Herausforderungen der Zwillingskrise Klimawandel und Artensterben.

Wir erwarten hier, dass die konsequente Umsetzung mit zusätzlichen Geldern gefördert wird und nicht schon bestehende Natur- und Klimaschutztöpfe umgeschichtet werden.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz