LBV: Wolf und Almwirtschaft – Vor möglicher Entnahme müssen alle denkbaren Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

Pressestatement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur heutigen Hauptalmbegehung

Wolf sitzt auf einem Baumstamm im Wald | © Marcus Bosch © Marcus Bosch

LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer:

„Der Wolf gehört zu unserer bayerischen Natur. Für ein gutes Zusammenleben müssen wir deshalb den Herdenschutz stärken. Dabei halte ich eine Behirtung in Teilen der Alpen für überlegenswert. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst vor kurzem in einem Urteil entschieden, dass zuerst alle Schutzmaßnahmen für Nutztiere, wie Zäune und Herdenschutzhunde, genutzt werden müssen, bevor man über einen Wolfs-Abschuss nachdenkt. Dieser muss die Ausnahme bleiben. Wenn ein Wolf Schutzmaßnahmen überwindet und es sehr wahrscheinlich ist, dass er es wieder tut, kann er nach dem geltenden bayerischen Aktionsplan ohnehin entnommen werden. Das hat auch der EuGH bestätigt. Illegales Nachstellen werden wir hingegen niemals akzeptieren.“

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© Eberhard Pfeuffer

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