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LBV unterstützt Volksbegehren zum Flächenfraß

In zweiter Phase intensivere Beteiligung

Der ungebremste Flächenverbrauch ist für den LBV seit Jahren ein zentrales Naturschutzthema. Von Anfang an hat der LBV seine Sympathien für das Volksbegehren zum Flächenfraß in Bayern bekundet, musste aber noch offene inhaltliche Fragen klären.

Fahrzeuge planieren eine Straße | © Thomas Staab © Thomas Staab
Pro Tag werden in Bayern 13 Hektar verbaut. Das Volksbegehren ist für eine Begrenzung auf 5 Hektar

Nachdem Anfang der Woche sowohl ein Gespräch mit den Initiatoren stattfand, als auch der LBV-Landesvorstand beschloss, notwendige Mittel für die Kampagnen-Unterstützung bereit zu stellen, unterstützt der bayerische Naturschutzverband nun auch offiziell das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“.

LBV-Vorsitzender Norbert Schäffer hat schon unterschrieben

Der LBV befürwortet es selbstverständlich, wenn auch seine Mitglieder die entsprechenden Listen der Startinitiative unterschreiben. Dies hat auch der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer selbst schon getan. „Die notwendigen 25.000 Unterschriften zu sammeln, schaffen die Initiatoren auch problemlos ohne größere Unterstützung durch den LBV“, so Schäffer. Ist diese Grundvoraussetzung aber erst geschaffen, dann sieht der LBV durchaus die Notwendigkeit, sich deutlich intensiver am Volksbegehren zu beteiligen.

„Dann muss eine breite Koalition von Organisationen und Verbänden, mit aller zur Verfügung stehenden Kraft anpacken. Sich auf diese Phase zu konzentrieren und sich darauf jetzt vorzubereiten, sehen wir als unsere Aufgaben“, sagt der LBV-Vorsitzende weiter.

Hintergrundinfo:

Im ersten Schritt werden 25.000 Unterschriften benötigt. Voraussichtlich im Frühjahr 2018 findet das Volksbegehren statt. Hier müssen sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent aller Wahlberechtigten eintragen, damit es im Herbst zum Volksentscheid kommt. Stimmt eine Mehrheit mit „Ja“, ist der Vorschlag ein verbindliches Gesetz.

Unterschriftenliste zum Ausdrucken als PDF

Bitte beachten Sie diese Punkte beim Ausfüllen (sonst ist der Bogen ungültig)

Für gültige Unterschriftenlisten müssen folgende Punkte zwingend beachtet werden:

  1. Listen doppelseitig (Vorder- und Rückseite auf einem DINA4-Blatt) ausdrucken.
  2. Listen im Originalformat ausdrucken. (A4, drucken: „tatsächliche Größe“/nicht „Seite anpassen“ drucken!)
  3. Listen pro Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Stadt getrennt ausfüllen. Auch wenn das bedeutet, dass nur ein Name auf der Liste steht.

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© Hans Clausen

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