LBV: Strafanzeige gegen Ausbaggern des Rappenalpbachs

Zerstörung des streng geschützten Lebensraums bei Oberstdorf muss Konsequenzen haben

Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass der Rappenalpbach bei Oberstdorf (Lkr. Oberallgäu) auf ca. 1,5 Kilometern Länge ausgebaggert und kanalisiert wurde, haben wir jetzt Strafanzeige gegen die Zerstörung bei der Staatsanwaltschaft Kempten gestellt. 

Rappenalpbach 1 | © LBV © LBV
Wo früher ein Schutzgebiet für viele seltene Tier- und Pflanzenarten war, befindet sich jetzt eine leblose Schotterwüste.

Der zerstörte Bereich des Rappenalpbaches war als wertvoller Lebensraum besonders geschützt, sowohl als deutsches Naturschutzgebiet als auch als europäisches FFH-Schutzgebiet. Der erfolgte Eingriff hat den betroffenen Teil des Bachs über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte massiv geschädigt. Seltene Tier- und Pflanzenarten haben hier ein bedeutendes Ökosystem verloren.

Massiver Eingriff in ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet

Bei dem betroffenen Bereich handelte es sich um den einzigen Bereich des Rappenalpbaches, der bisher weitläufige Schotterfluren und einen mäandernden Wasserlauf aufwies. Zweck der strengen Schutzgebietsverordnung war unter anderem der unveränderte Erhalt des natürlichen Gewässers und die Wiederherstellung der fließgewässertypischen Eigendynamik. Der erfolgte massive Eingriff, für den keine behördliche Genehmigung vorlag und die so auch niemals erfolgt wäre, führt den Schutzzweck ad absurdum.

Die vorgenommenen Arbeiten haben die wasserführende Schicht der Gewässersohle so beschädigt, dass das Wasser im Untergrund versickert und der Bach abschnittsweise trockengefallen ist. Ob sich diese Schäden jemals wieder beheben lassen, ist fraglich. Der Eingriff zerstörte auch Lebensräume geschützter Arten wie Geflecktem Knabenkraut, Sumpfherzblatt, dem Thymian-Ameisenbläuling und anderer seltener Schmetterlinge für viele Jahre.

Signal für die Zukunft

Aus unserer Sicht müssen die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Wir erhoffen uns von diesem Fall eine klare Signalwirkung, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen und die Schönheit von Bayerns Natur nicht noch weiter zerstört wird. Neben der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordern wir entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine empfindliche Geldstrafe.

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© Ralph Sturm

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