LBV sieht Planungen von Center Parcs kritisch

Verfahren am Brombachsee muss sich an wertvollen Waldflächen und Vorkommen geschützter Tierarten ausrichten

Das niederländische Unternehmen Center Parcs plant den Bau eines Feriendorfs am Brombachsee (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Bei einer Begehung unter Leitung des Bundesforstes konnten sich nun Vertreter der Naturschutzverbände LBV und BN ein Bild von den Naturlebensräumen auf dem alten Munitionsgelände bei Langlau machen.

Brombachsee Wald | © LBV © LBV
Rodung von mehreren Hektar stabilen Mischwalds wäre gerade in Zeiten des Klimawandels sehr kritisch

Grundsätzliche Skepsis

Grundsätzlich steht der LBV derartigen Bauprojekten, die allein aufgrund ihrer Größe potenziell problematisch für die Natur sein könnten, sehr skeptisch gegenüber.

Als unabhängiger Fachverband äußern wir uns seit jeher nur auf der Basis von Fakten. „Wir analysieren erst die Daten, bevor wir uns abschließend äußern“, stellt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran klar.

Im konkreten Fall des geplanten Center Parcs am Brombachsee liegen bislang weder konkrete Pläne der Betreiberfirma über das Bauvorhaben vor, noch sind Untersuchungen zu Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft veröffentlicht.

Vorkommen streng geschützter Tierarten

Waldlaubsänger auf Ast | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Auch der besonders geschützte Waldlaubsänger kommt auf dem Gelände vor

Gleichwohl wurde bereits jetzt bekannt, dass sich auf dem für die Ferienanlage vorgesehenen Gelände Vorkommen streng geschützter Tierarten wie Kammmolch, Laubfrosch und Zauneidechse und der besonders geschützte Waldlaubsänger befinden.

„Ebenso sieht der LBV die Rodung von mehreren Hektar stabilen Mischwalds in Zeiten des Klimawandels sehr kritisch. Immer wieder fordert die Politik die Anpflanzung von zukunftsfähigen Mischwaldbeständen und nun sollen dort genau diese abgeholzt werden“, so Beran.

„Erst wenn die Daten und Fakten klar sind, kann der LBV als Naturschutzverband eine fachlich fundierte Bewertung zu dem geplanten Vorhaben abgeben. Dazu zählen detaillierte Pläne zur Feriensiedlung mit begleitender Infrastruktur wie Parkplätze und Verkehrsanbindung sowie Auswirkungen auf Flora und Fauna“, sagt Beran weiter.

LBV fordert Raumordnungsverfahren

Der LBV fordert deshalb ein umfassendes Raumordnungsverfahren, in dem geprüft wird, ob das Projekt mit den Zielen der Raumplanung vereinbar ist.

Weiterhin fordert der LBV die Betreiber und die zuständigen Behörden auf, hier offen und transparent zu agieren. „Alle erforderlichen Unterlagen müssen offengelegt und alle rechtlichen Vorgaben für ein Projekt dieser Größenordnung eingehalten werden“, stellt Beran klar.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz