LBV klagt gegen Ortsumgehung im oberpfälzischen Markt Mantel
Naturschutz wurde bei Prüfung unzureichend gewürdigt – Lebensraum des streng geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings
Der LBV hat Klage gegen den Neubau der Kreisstraße NEW21 im oberpfälzischen Markt Mantel beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Mitte Mai 2020 hatte die Regierung der Oberpfalz den Planfeststellungsbescheid für den Bau der Ortsumgehung Mantel erlassen.

Im Bereich der geplanten Straße befinden sich auch Vorkommen des streng geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, einer in Bayern besonders seltenen Schmetterlingsart.
Der Bescheid für den Bau der Ortsumgehung Mantel weist erhebliche naturschutzfachliche Mängel auf. So wurde die von den Naturschutzbehörden geforderte Prüfung zu Auswirkungen der Trasse auf die Vorkommen des Ameisenbläulings nicht vorgenommen.

Ein Fachbericht zu den Auswirkungen der Planung auf Fließgewässer und Grundwasser wurde zwar erstellt, aber niemals öffentlich ausgelegt. Der LBV sieht darin ebenso einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, wie in der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung.
Man kann von Behörden durchaus erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen. Wir als LBV werden uns daher sicher nicht den Schwarzen Peter als Verhinderer zuschieben lassen.
Der LBV stellt auch die Rechtfertigung für den Neubau der Straße infrage: Für nicht einmal 3.000 Fahrzeuge am Tag soll ein europäisches FFH-Gebiet geopfert werden? Dabei ist die Entlastung für die Manteler Bürger gering, der Schaden an der Natur jedoch gewaltig.

Der Naturschutzverband kritisiert außerdem, dass im Vorfeld wohl auch erheblicher politischer Druck auf die Behörden ausgeübt wurde, den Bau der Ortsumgehung auch ohne ausreichende Würdigung des Naturschutzes voranzutreiben.
So haben im Januar 2019 der aktuelle und der frühere Manteler Bürgermeister sowie der Neustädter Landrat in einem Zeitungsbericht erklärt, der Grunderwerb für die Straße sei vollständig abgeschlossen. Man wolle 2020 den Spatenstich vornehmen. Das ist aus Sicht des LBVs wohl eher politischem Wunschdenken geschuldet.
Der LBV ist selbst betroffener Grundstückseigentümer und nicht bereit, sein Grundstück für die Trasse zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund:

Die Ortsumgehung Mantel ist 837 Meter lang. Im Norden bei Mantel soll die Straße auf einem mehreren Meter hohen Damm und südlich der Haidenaab auf Pfeilern geführt werden.
Bereits vor drei Jahren wurden die Baukosten mit zwölf Millionen Euro angegeben. Eine Förderung von 60 Prozent durch den Freistaat wird dabei erwartet. Laut Verkehrsprognose soll die neue Straße von 2.900 Fahrzeuge in 24 Stunden genutzt werden. Das Verkehrsaufkommen in Mantel beträgt insgesamt 4.300 Kraftfahrzeuge.
Die Haidenaab-Aue steht als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet unter besonderem europäischem Schutz. Sie ist ein landesweit bedeutendes Rastgebiet für Zugvögel und ist Heimat für bedrohte Wiesenbrüterarten wie die Bekassine.
