LBV fordert: Zehn Prozent Platz für die Natur

Europäische Agrarpolitik muss das Artensterben beenden und wirkungsvollen Klimaschutz beschließen – Stimmen die bayerischen EU-Abgeordneten für mehr Artenvielfalt?

Bleibt es in unserer Agrarlandschaft stumm oder bekommen Rebhuhn, Kiebitz und Insekten wieder eine Chance? In wenigen Tagen entscheiden die Europa-Abgeordneten über die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).  Im Rahmen unserer Agrarkampagne „Werde laut für mich“ fordern wir und unser bundesweiter Partner NABU mindestens zehn Prozent nicht bewirtschaftete Flächen in der Agrarlandschaft der Natur zu überlassen, um die Artenvielfalt zu bewahren und um das durch die intensive Landwirtschaft verursachte Artensterben endlich zu stoppen. 

Ein Traktor fährt auf einem Acker und sprüht Gift | © Thomas Staab © Thomas Staab
Gefordert wird: 10 Prozent der nicht bewirtschafteten Flächen in der Agrarlandschaft der Natur zu überlassen

Artenreiche Landwirtschaft

Am 20. Oktober stimmt das EU-Parlament über die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab.

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „Das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern hat gezeigt, dass die Gesellschaft eine artenreiche Landwirtschaft will und ihr der Schutz der Artenvielfalt enorm wichtig ist. Die fast 60 Milliarden Euro der europäischen Agrarpolitik müssen zielgerichtet zur Lösung der Umweltprobleme eingesetzt werden. Es geht dabei nicht darum, das Einkommen der Landwirte zu schmälern, sondern wirkungsvolle Gemeinwohlleistungen wie Schutz von Boden, Wasser, Klima und Artenvielfalt als Gegenleistung für die Prämien zu erhalten.“

LBV und NABU appellieren deshalb eindringlich an die bayerischen Europa-Abgeordneten für eine weitgehende Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik abzustimmen. Bürger*innen können eine entsprechende Petition der Naturschutzverbände an das EU-Parlament unterzeichnen unter www.werdelaut.de.

Zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für Natur reservieren

Kiebitz steht auf einem Feld, frontale Aufnahme | © Hans Clausen © Hans Clausen
Auch der Bestand der Kiebitze ist um 90 Prozent zurück gegangen

Eine unserer wichtigsten Forderungen ist, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb, ob Acker oder Grünland, zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für die Natur reserviert.

„Hier sollen mehrjährige Blühflächen, Brachen, Hecken und andere wertvolle Landschaftsstrukturen entstehen. Nur mit diesem Mindestanteil an ökologischen Vorrangflächen kann der dramatische Artenschwund in der Kulturlandschaft gestoppt und eine Trendwende erreicht werden. Dies belegt unter anderem eine kürzlich erschienene Studie des Instituts für Agrarökologie und Biodiversität, des Bundesamts für Naturschutz und des Thünen Instituts“, sagt LBV-Landwirtschaftsreferent Matthias Luy.

In allen EU-Staaten wird jährlich der Index der Agrarvögel European Farmland Bird Index wissenschaftlich erhoben. Dieser zeigt den seit Jahrzehnten anhaltenden Rückgang der Feldvögel auf. So haben Arten wie das Rebhuhn und der Kiebitz seit 1980 rund 90 Prozent ihrer Bestände in Bayern und Deutschland verloren

"Es muss sich für die Landwirtschaft lohnen"

Rebhuhn auf Wiese | © Ralph Sturm © Ralph Sturm
Rebhuhn

Die Vorgabe „10 Prozent Space for Nature“ soll deshalb verpflichtend für alle Landwirt*innen in Europa sein, sodass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

Für Fortschritte im Klimaschutz fordert der LBV Ackerbau auf Moorböden, wie zum Beispiel von Mais und Kartoffeln, endlich zu beenden. Diese Nutzung setzt sonst weiterhin große Mengen an klimaschädlichen Gasen frei.

Außerdem sollen freiwillige Umweltleistungen mit hohen Anreizen gefördert werden. „Es muss sich für die Landwirtschaft lohnen, Nahrungserzeugung und Artenvielfalt unter einen Hut zu bringen. Naturschutz und Landschaftspflege sollten für viele Betriebe ein fester Betriebszweig werden“, betont Matthias Luy.

Ein doppelter Reihenabstand im Getreide schafft Lebensraum für Ackerwildkräuter und viele Tierarten. Durch Bewirtschaftung von Blühwiesen und extensive Beweidung profitieren Natur und Landwirt*innen.

Hintergrund

Aktuell erhält jeder Betrieb von der EU jährlich knapp 300€ pro Hektar, unabhängig von der Bewirtschaftungsweise.

Um genügend Geld für die Honorierung von Umweltleistungen zu haben, ist eine planbare Umwandlung der bisherigen pauschalen Flächenprämien erforderlich. Dies bedeutet eine schrittweise Erhöhung des Budgets für die neu eingeführten eco-schemes, mit denen freiwillige Umweltleistungen der Landwirt*innen honoriert werden.

Weitere Informationen

Broschüre "Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020"

Studie der Leopoldina: "Biodiversität und Management von Agrarlandschaften (2020)"

 

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© Ralph Sturm

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