LBV fordert Verzicht auf Jagdgesetznovelle

Bewährte Abläufe im Artenschutz nicht unnötig gefährden – Effektiver Schutz europarechtlich geschützter Arten darf nicht in Frage gestellt werden

Mit der geplanten Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes will das Bayerische Wirtschaftsministerium Zuständigkeiten im Artenschutz neu regeln – zulasten des Naturschutzes und Arten wie zum Beispiel der Wiesenweihe. Die Neuregelung schwächen den Artenschutz, verkomplizieren Zuständigkeiten und gefährden bewährte Abläufe. Wir appellieren dringend an die Staatsregierung, auf die vorgesehenen Änderung zu verzichten – vor allem wegen der zu erwartenden massiven Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen im Artenschutz.

Wiesenweihe | © Gunther Zieger © Gunther Zieger
Ein Wechsel der fachlichen Aufsicht im Artenschutz würde das vom LBV erfolgreich durchgeführte Artenhilfsprogramm Wiesenweihe belasten.

Das ist geplant:

Zuständigkeiten im Bereich des Artenschutzes sollen vom Umwelt- ins Wirtschaftsministerium verlagern werden – ein völlig unsystematischer Schritt. Diese Maßnahme widerspricht den Zielen der Staatsregierung, Bürokratie abzubauen. Statt Verfahren zu vereinfachen, wird hier zusätzlicher Aufwand geschaffen, der den Artenschutz behindert, statt ihn zu stärken.

Wanderfalke | © Bosch Christoph © Bosch Christoph
Wir tragen besondere Verantwortung für den Schutz bedrohter Arten in Bayern, wie dem Wanderfalken.

Der Referentenentwurf aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium führt zum Beispiel dazu, dass die fachliche Aufsicht für das Artenhilfsprogramm Wiesenweihe zukünftig im Wirtschaftsministerium liegt und nicht mehr im Umweltministerium. Das würde die bewährten Strukturen des Programms zerstören, das wir erfolgreich mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchführen. Durch die geplante Änderung würden beispielsweise Abläufe zwischen LBV, Landwirtinnen und Landwirten sowie Naturschutzbehörden zum Schutz der Brutplätze aufgelöst – ein bislang funktionierendes Zusammenspiel vom Auffinden der Nester bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Wenn die Zuständigkeit für Artenschutzbelange ins Wirtschaftsministerium wandert, befürchten wir konkrete Nachteile für bedrohte Arten wie die Wiesenweihe oder den Wanderfalken, für deren Schutz wir in Bayern eine besondere Verantwortung tragen. Schutzmaßnahmen können dann weder fachlich fundiert noch effizient umgesetzt werden, was ihre Erfolgsquote deutlich senkt.

 

Zudem räumt der Referentenentwurf der im Wirtschaftsministerium angesiedelten Obersten Jagdbehörde die Möglichkeit ein, zukünftig möglicherweise geschützte Arten oder solche mit ganzjähriger Schonzeit, wie den Silberreiher oder den Gänsesäger, abschießen zu lassen. Das bereitet uns große Sorge.

Artenschutz braucht belastbare Zahlen

Kormoran | © Bosch Christoph © Bosch Christoph
Monitorings für Arten, die abgeschossen werden, wie der Kormoran, koordinieren seit jeher die Naturschutzbehörden. Bei den Jagdbehörden fehlen dafür Strukturen und Kompetenzen.

Die Oberste Jagdbehörde soll nach dem Referentenentwurf künftig außerdem für das Monitoring von 78 Vogelarten zuständig sein und dafür sorgen, dass deren günstiger Erhaltungszustand bestehen bleibt – wie es die EU-Vogelschutzrichtlinie verlangt. Das betrifft unter anderem alle Greifvogelarten, aber auch Raufußhühner sowie fast alle Enten- und Gänsearten. Große Teile des Monitorings dieser Vogelarten sollen die Jagdrevierinhaber übernehmen. Gleichzeitig soll das Landesamt für Umwelt als Fachbehörde in diesem Bereich der Obersten Jagdbehörde im Wirtschaftsministerium unterstellt werden. Damit wird ohne Grund ein funktionierendes System zerschlagen – Fachwissen geht verloren, Abstimmungen werden komplizierter, und am Ende leidet die Qualität der Daten, die wir dringend brauchen, um Arten wirksam zu schützen.

Monitorings für Arten, die abgeschossen werden, wie Graureiher und Kormoran, koordinieren seit jeher die Naturschutzbehörden.  Bei den Jagdbehörden fehlen dafür Strukturen und Kompetenzen. Trotzdem ist die Zuarbeit der ausführenden Jägerinnen und Jäger notwendig, die durchgeführte Abschüsse melden müssen. Dabei zeigt sich: Abschüsse werden oft nur zögerlich und meist ohne genaue Ortsangaben gemeldet. Das kann bei der Vielzahl der zeitintensiven Aufgaben der Revierinhaber nicht verwundern, macht es aber nahezu unmöglich, die Wirksamkeit dieser Eingriffe – etwa im Hinblick auf Schäden an der Teichwirtschaft – objektiv zu bewerten.

Diese Erfahrungen befeuern die Sorge, dass mit der geplanten Zuständigkeitsverlagerung die Qualität der Monitorings sinkt. Ein Monitoring darf kein Zufallsprodukt sein, sondern muss solide Zahlen bereitstellen, um so Entscheidungen im Hinblick auf Schutzmaßnahmen, das Artenmanagement oder andere naturschutzfachliche Fragen treffen zu können.

Gerade im Zuge der Energiewende werden sehr gute Daten über heimische Greifvögel wie Rotmilan, Mäusebussard sowie See- und Fischadler, die sensibel auf Windkraftanlagen reagieren, benötigt, um deren günstigen Erhaltungszustand gemäß den EU-Vorgaben zu gewährleisten.

Zurück

© Verena Rupprecht

Wir schützen Gelege, beraten die Landwirtschaft und stellen Zäune zum Schutz vor Fressfeinden auf. Unterstützen Sie unsere Feldvögel!

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz