LBV fordert Raumordnungsverfahren für geplante BMW-Batteriefabrik

Kommunaler Bebauungsplan wird möglichen Umweltauswirkungen des Großprojektes keineswegs gerecht

Der LBV fordert in der Diskussion um die Ansiedlung einer BMW-Batteriefabrik im niederbayerischen Irlbach (Lkr. Straubing-Bogen) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Ein Projekt dieser Größenordnung hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Schutzgütern, wie zum Beispiel Boden und Wasser, Siedlungsstruktur sowie Land- und Forstwirtschaft, und zieht weiteren Flächenverbrauch im Umfeld nach sich.

Agrarlandschaft | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders
Der Bau einer Batteriefabrik steht nicht im Einklang mit dem Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch im Freistaat bis 2030 auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren.

Raumordnungsverfahren zur Berücksichtigung überregionaler Auswirkungen erforderlich

Es kann daher nicht sein, dass ein Eingriff von bis zu 200 Hektar lediglich in einem kommunalen Bebauungsplan ohne Berücksichtigung überregionaler Auswirkungen abgehandelt wird. Hier ist aus Sicht des LBV ein Raumordnungsverfahren zwingend erforderlich. Im Gegensatz zu einem Bebauungsplan müssen bei einem Raumordnungsverfahren Auswirkungen des Bauvorhabens auf Belange des Immissionsschutzes, Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Boden und Wasser, Verkehr, Siedlungsstruktur und gewerbliche Wirtschaft untersucht werden. Bei der geplanten Größe des Eingriffs in die Landschaft sollten daher unbedingt alle diese Belange berücksichtigt werden.

Alternative Standorte prüfen anstatt neue Flächen zu versiegeln

Der LBV kritisiert den geplanten massiven Flächenbrauch durch die Batteriefabrik, auch weil diese die Absicht der Staatsregierung konterkariert, den Flächenverbrauch im Freistaat bis 2030 auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren. Aus Sicht des LBV müssen alternative Standorte in das Prüfverfahren aufgenommen werden, dazu zählen auch Industriebrachen genauso wie bereits bestehende Standorte von BMW. Ebenso muss geprüft werden, ob das gesamte Vorhaben auch flächensparender gebaut werden kann. Offensichtlich ist es immer noch billiger, neue Flächen zu bebauen, statt Flächenrecycling zu betreiben. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Der geplante Bau der Batteriefabrik ist ein Paradebeispiel einer nicht-nachhaltigen Entwicklung.

Bester Gäuboden von den Planungen betroffen

Von den Planungen im Gäuboden sind allerbeste landwirtschaftliche Böden betroffen, was aus Sicht des LBV den Konkurrenzkampf um landwirtschaftliche Flächen in der Region weiter verschärfen wird. Durch diesen drohenden massiven Flächenverbrauch verliert der Gäuboden sein Gesicht und es geht Landschaft und Heimat verloren. Die Tatsache, dass am Standort Irlbach für den Bau der Fabrik mit nur wenigen Eigentümern verhandelt werden müsste, kann nicht das für die Standortauswahl ausschlaggebende Argument sein. Der LBV erwartet, dass bei der Standortsuche alle rechtlichen Vorgaben und Verfahrensschritte eingehalten werden. Aus der geplanten BMW-Batteriefabrik in Irlbach darf kein zweites Teslawerk Grünheide werden.

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© Ralph Sturm

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