Unser Statment zur Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern „Wolfs-Entnahme genehmigt“

Diese Abschussgenehmigung ist nicht nachvollziehbar

Wolf | © Rosl Rößner © Rosl Rößner
In Berchtesgaden, Traunstein und Rosenheim kam es zu keiner Interaktion des Wolfes mit einem Menschen.

Die von der Regierung von Oberbayern im vorliegenden Fall angegebene Begründung für die Genehmigung der Wolfsentnahme, eine „Gefährdung von Menschen“, ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei 12 von 13 in den Landkreisen Berchtesgaden, Traunstein und Rosenheim kürzlich belegten Vorfällen mit Wölfen kam es nach Angaben der Expertenkommission zu keiner Interaktion „Wolf-Mensch“. In einem Fall flüchtete der Wolf sofort. Das ist nach unserer Ansicht ein normales Wolfsverhalten und rechtfertigt keinen Abschuss.

Der Aktionsplan Wolf des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU), an dem wir mitgearbeitet haben und zudem wir uneingeschränkt stehen, lässt ausdrücklich einen Abschuss von Wölfen unter bestimmten Umständen zu. Hierzu gehört neben der wiederholten Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen und verletzten oder getöteten Weidetieren, oder Verlusten bei nicht schützbaren Herden, auch die Gefährdung von Menschen.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz