LBV bereitet Klage gegen Streuobstverordnung vor

Neue Streuobst-Verordnung hebelt Volksbegehren aus

Der Entwurf einer neuen Streuobst-Verordnung ist für uns absolut inakzeptabel. Daher bereiten wir derzeit eine Klage gegen diese Verordnung vor. Probekartierungen, die wir in Auftrag gegeben hat, belegen, dass kein Streuobstbestand in Bayern die neun Schutzkriterien aus dem Verordnungsentwurf der Staatsregierung erfüllen würde. 

Streuobstwiese von einem Zaun umgeben, rechts führt ein Weg entlang | © Thomas Staab © Thomas Staab

Todesstoß für Streuobstbestände in Bayern

„Die neue Verordnung würde dem Schutz der bayerischen Streuobstbestände den Todesstoß versetzen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Unsere Probekartierungen  fanden in den drei Landkreisen Miltenberg, Erlangen-Höchstadt und Bamberg statt und haben klar aufgezeigt, dass dort alle 21 Streuobstflächen durch das veränderte Schutzraster fallen würden.

„Der derzeitige Verordnungsentwurf muss deshalb in jedem Fall nachgebessert werden. Nachdem unsere Einwände im Verfahren nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns gezwungen Klage einzureichen. Das sind wir den über 1,7 Millionen Bürgern, die den verbesserten Schutz der Streuobstwiesen durch ihre Unterschrift für das Volksbegehren Artenvielfalt unterstützt haben, schuldig“ so Schäffer weiter.

Hintergrund

Wir haben im November 2019 in drei Regierungsbezirken Kartierungen von Obstwiesen durchgeführt und dabei die Kriterien aus dem Verordnungsentwurf geprüft: Mittelfranken (Lkr. Erlangen-Höchstadt), Oberfranken (Lkr. Bamberg) und Unterfranken (Lkr. Miltenberg).

Die Kartierungen wurden von professionellen und jahrzehntelang in der Biotopkartierung erfahrenen Kartierern des Bundes bayerischer Ökologen durchgeführt.

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© Dr. Olaf Broders

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