Bayerns letzte Ortolane sollen nicht auf Tellern landen

LBV begrüßt die Klage der Europäischen Kommission gegen Frankreich wegen des illegalen Fangs hochbedrohter Arten

Der LBV begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, Frankreich wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien zu verklagen. Seit vielen Jahren tolerieren die Behörden dort den illegalen Fang des Ortolans. Die Singvogelart, von der es in Bayern wohl nur noch gut 100 Brutpaare gibt, ist auch vielerorts in der restlichen EU vom Aussterben bedroht. Ein Einschreiten war für den LBV deshalb überfällig.

Ein Ortolan-Männchen sitzt singend auf einer Pflanze | © Heinz Tuschl © Heinz Tuschl
Das letzte Vorkommen des Ortolans in ganz Süd- und Westdeutschland liegt in Bayern

„In Deutschland investieren wir seit Jahren intensivste Schutzbemühungen und umfangreiche Steuergelder in die Rettung der letzten Vorkommen des Ortolans. Zugleich werden in Frankreich Jahr für Jahr widerrechtlich bis zu 50.000 dieser Vögel gefangen und mit grausamen, tierschutzwidrigen Methoden für französische Feinschmecker gemästet – und die Behörden schauen tatenlos zu“, kritisiert Dr. Norbert Schäffer, der Vorsitzende des LBV.

„Es tut weh zu wissen, dass wir hier in Deutschland um jede Brut kämpfen, nur damit die Vögel dann auf den Tellern französischer Feinschmecker landen."

Ortolan sitzt singend auf einem stärkeren Ast | © H.-J. Fünfstück © H.-J. Fünfstück
Der Ortolan ist ein enger Verwandter der bei uns weit verbreiteten Goldammer und wird gerne auch als Gartenammer bezeichnet

Das letzte Vorkommen des Ortolans in ganz Süd- und Westdeutschland liegt in Bayern. Hier kommt er nur noch in Mainfranken vor, und auch dort sind seine Bestände seit den 1980er Jahren um über 70 Prozent eingebrochen. Zur Rettung der letzten Ortolane in Bayern arbeiten LBV-Mitarbeiter und zahlreiche Landwirte in einem vom LBV umgesetzten und vom Freistaat Bayern finanzierten Artenhilfsprogramm zusammen. „Unser Ziel ist es, die Ackerlandschaft aufzuwerten und wieder Strukturen zu schaffen, die neuen Lebensraum und ein besseres Nahrungsangebot für den Ortolan schaffen“, sagt die Diplombiologin Dagmar Kobbeloer, Projektleiterin im bayerischen Artenhilfsprogramm für den Ortolan.

Die bisher entgegen EU-Recht von den Behörden tolerierte, traditionelle Praxis des Ortolan-Fangs im Département Landes im Südwesten Frankreichs, der jedes Jahr nach Schätzungen von Ortskennern bis zu 50.000 dieser Vögel zum Opfer fallen, läuft den Schutzbemühungen des LBV unmittelbar zuwider: „Es tut weh zu wissen, dass wir hier in Deutschland um jede Brut kämpfen, nur damit die Vögel dann auf den Tellern französischer Feinschmecker landen. Diese missachten dabei geltendes Recht und tragen somit zur endgültigen Ausrottung einer hoch bedrohten Vogelart bei“, beklagt Kobbeloer.

„Der Ortolan ist ein enger, aber sehr viel seltenerer Verwandter der bei uns weit verbreiteten Goldammer und wird gerne auch als Gartenammer bezeichnet“, erklärt die Biologin. Zuhause ist er ausschließlich in der Ackerlandschaft trockener und warmer Regionen in Deutschland. Dem Ortolan machen deshalb auch die Auswirkungen einer verfehlten Agrarpolitik das Leben schwer: „Felder werden immer intensiver bewirtschaftet und Ackerraine, Hecken und Gehölze, die Rückzugsräume für gefährdete Tiere und Pflanzen bieten könnten, verschwinden. So verarmt unsere

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© Ralph Sturm

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