Wir begrüßen die Ausnahmen von 10H als ersten Schritt

Ausbau der Windkraft in Bayern nur unter Berücksichtigung des Artenschutzes – Aktualisierte Vorrangebiete sind ausreichend, ohne in Wälder und Schutzgebiete eingreifen zu müssen

Wir begrüßen die Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion, Ausnahmen von der 10H-Regelung zulassen zu wollen. 

Windkraft | © Dr. Olaf Broders © Dr. Olaf Broders

Kommentar unseres Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffers zur Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion

„Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden."

Wir lehnen die Errichtung von Windrädern in Wäldern, Schutzgebieten und Truppenübungsplätzen ab

„Diese Gebiete liegen in der Regel nicht in Windkraft-Vorranggebieten und weisen häufig Vorkommen Windkraft-sensibler Arten auf. Aus Sicht des Artenschutzes müssen sie weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden. Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung.“

 

Hintergrund

Wälder haben dem LBV zufolge eine überragende Funktion für den Klimaschutz, und sind zusätzlich wichtig als Lebensraum, für den Wasserhaushalt und die Erholung der Bevölkerung. Diese Funktionen dürfen durch bauliche Eingriffe wie Windkraftanlagen nicht in Frage gestellt werden. Truppenübungsplätze in Bayern sind Hotspots der Biodiversität und deshalb vielfach als europäische Schutzgebiete (nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesen, weshalb sie als Windkraft-Standorte nicht in Frage kommen, wie auch aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung hervorgeht.

 

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© Ralph Sturm

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