LBV begrüßt Ankündigung des 3. Nationalparks
ABER: Fachliche Kriterien müssen im Vordergrund stehen
Der LBV begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, einen dritten Nationalpark im Freistaat auszuweisen. Damit vollzieht Bayern einen weiteren notwendigen Schritt zum Erhalt des bayerischen Naturerbes und der Sicherung der biologischen Vielfalt.

„Doch die Auswahl des zukünftigen Nationalparks muss ausschließlich nach fachlichen Kriterien erfolgen“, betont Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Auch eine Prüfung der Eignung des Steigerwalds darf bei einem wirklich offenen Verfahren nicht von vorneherein aus politischen Gründen ausgeschlossen werden, denn der nördliche Steigerwald ist in Fachkreisen unbestritten ein geeigneter Kandidat für einen Nationalpark der Buchenwaldstufe“, so Schäffer weiter. Das belegt eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien, unter anderem aus dem Bundesamt für Naturschutz. „Aus Sicht des LBV muss der neue Nationalpark in einem Laubwaldgebiet liegen“, fordert der LBV-Chef.
Nationalparks müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zunächst mindestens einen 50-prozentigen Flächenanteil an Kernzonen, also ungenutzter Wildnis, aufweisen. Das muss bei der Auswahl geeigneter Gebiete berücksichtigt werden. „Der Alpenraum und die Mittelgebirgsregionen sind mit den Nationalparks Berchtesgaden und Bayerischer Wald bereits gut abgedeckt“, erklärt der LBV-Chef weiter. Der LBV appelliert an die Bayerische Staatsregierung, eine objektive und transparente Prüfung geeigneter Gebiete durchzuführen und die Einrichtung des dritten Nationalparks in Bayern zeitnah auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus fordert er, dass der neue Nationalpark auch neue naturschutzfachliche Qualität in das betroffene Gebiet bringen muss und nicht nur bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen beinhalten darf.
