LBV beantragt Disziplinarverfahren gegen Oberallgäuer Landrat Klotz

Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet: Öffentlich angekündigter Rechtsbruch inakzeptabel

Nach seinem zugegebenen Rechtsbruch hat der LBV ein Disziplinarverfahren gegen den Oberallgäuer Landrat Anton Klotz eingeleitet. Klotz hatte mehrfach öffentlich verkündet, dass er trotz Verstoßes gegen geltendes Recht, die umstrittene Wasserkraftanlage Älpele an der Ostrach im Bereich des Naturdenkmals Eisenbreche genehmigt hat. 

Die Ostrach mit der einmaligen Klamm Eisenbreche | © Henning Werth © Henning Werth
Die Eisenbreche an der Ostrach ist ein Naturdenkmal

„Einen offensichtlichen Rechtsbruch mit Ansage wie diesen können wir einfach nicht akzeptieren“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Für einen Verband wie den LBV, der stets nach Dialog und konstruktiven Lösungen sucht, ist ein derartiges Vorgehen ein außergewöhnlicher Schritt. Doch besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen“, so der LBV-Chef weiter. 

Wasserkraftanlage in einem Naturschutzgebiet wäre ein Präzedenzfall

Landrat Anton Klotz wurde im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren der umstrittenen Wasserkraftanlage in verschiedenen Medien unter anderem mit den Aussagen zitiert: „Wenn ich nach der Gesetzeslage gehe, dürfte ich es eigentlich nicht genehmigen“ und „Was ist für uns mehr wert? Wollen wir […] unabdingbar die gesetzliche Situation betrachten oder wollen wir […] einen Schritt wagen in Richtung regenerative Energie?“

In diesen Äußerungen sieht der LBV neben einer Hinwegsetzung über bestehende Gesetze vor allem eine Verletzung seines Diensteides, in dem er sich zum „Gehorsam den Gesetzen“ gegenüber verpflichtet hat.

Der LBV kritisiert, dass die Auswirkungen der geplanten Wasserkraftanlage auf das Gewässerökosystem, das Landschaftserlebnis und die betroffenen Arten sowie der mehrfache Schutzstatus des Gebietes am Naturdenkmal Eisenbreche systematisch ignoriert werden. Der bayerische Naturschutzverband sieht in der Genehmigung der Wasserkraftanlage in einem Naturschutzgebiet einen Präzedenzfall und hat gegen den erneuten Bescheid wiederum Klage eingereicht.

In einem Brief informierte der LBV vorab Landrat Klotz, dass die Naturschützer in Bezug auf dessen Äußerungen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei der Regierung von Schwaben beantragen sowie Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einreichen werden.

Hintergrund

Die Ostrach mit der so genannten „Eisenbreche“ zählt zu den letzten freifließenden und unverbauten Gewässerabschnitten in Bayern. Die naturbelassene Klamm ist als Naturdenkmal ausgewiesen und durch ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet und ein europäisches Natura-2000-Schutzgebiet gleich mehrfach und somit besonders geschützt.

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© Ralph Sturm

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