LBV akzeptiert Windpark unter Beachtung des Artenschutzes

Statement des LBV-Geschäftsführers Helmut Beran anlässlich des offenen Briefs der Bürgerinitiative "Gegenwind" bezüglich des geplanten Windparks bei Altötting

Windpark | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Bei der Planung und dem Bau eines Windparks müssen konkrete Artenschutzaspekte berücksichtigt werden.

LBV-Geschäftsführer Helmut Beran:

"Der LBV wird sich nicht gegen den Bau eines Windparks bei Altötting stellen, sofern eine Reihe ganz konkrete Artenschutzaspekte bei der Planung berücksichtigt werden. Nur unter diesen Bedingungen bietet der Windpark eine echte Zukunftsperspektive im Sinne eines naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien in Bayern. So müssen die Verantwortlichen von Beginn an die regionalen Vertreterinnen und Vertreter des LBV und anderer Naturschutzorganisationen in die Planung einbinden, um im Bedarfsfall konstruktive Lösungen für den Standort des Parks zu finden. Wenn für den geplanten Windpark schon Staats- beziehungsweise Bannwaldfläche genutzt werden soll, muss sichergestellt werden, dass angrenzend ein neuer artenreicher Mischwald angelegt wird. Dessen Größe und Funktion muss dem zu rodenden Gebiet mindestens gleichwertig sein. Des Weiteren sind aus Sicht des LBV die Standorte für Windkraftanlagen im betroffenen Wald so auszuwählen, dass möglichste wenige Eingriffe wie Rodungen, Kahlschläge, Wegausbauten oder das Legen von Versorgungsleitungen nötig sind. Einen besonderen Wert bei der Planung des Windparks legen wir außerdem auf den Schutz von Vogelarten, die in der weiteren Umgebung der Flusstäler von Inn, Salzach und Alz vorkommen oder durchziehen. Hierfür halten wir einen ausreichenden Pufferabstand der einzelnen Windräder zu den FFH- und Vogelschutzgebieten für erforderlich. Dabei geben wir zu berücksichtigen, dass für das betroffene Waldgebiet nur wenige Daten zu windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten zur Verfügung stehen. Deshalb ist es unverzichtbar, die relevanten Brutvogel- und Fledermausarten vor der Festlegung der jeweiligen Standorte gründlich zu erfassen. Nur auf dieser Basis kann ein Ausgleich erfolgen, der naturschutzfachlich sinnvoll ist. Im Zweifelsfall müssten an geeigneten Stellen im geplanten Windpark automatische Erkennungs- und Abschaltsysteme installiert werden, um den Artenschutz zu gewährleisten. Durch die überregionalen Zugrouten entlang von Inn und Salzach muss in diesem Bereich mit dem regelmäßigen Überflug von Großvögeln wie Störchen oder Greifvögeln gerechnet werden. Für diese, wie auch für Fledermausarten, müssen gegebenenfalls auch zeitlich eng begrenzte Abschaltzeiträume vorgesehen werden. Der LBV wird seine Forderungen auch in Gespräche mit der Genehmigungsbehörde, den Bayerischen Staatsforsten und dem Planungsbüro einbringen."

#Zukunftsperspektiven

Wie steht es um die Zukunft der Natur in Bayern? Wie können wir den beiden großen Krisen Klimawandel und Artensterben beim Klima- und Artenschutz wirkungsvoll begegnen? Der bayerische Naturschutzverband LBV mit seiner großen wissenschaftlichen Fachexpertise weiß, wie wir krisenresistenter werden. Es gibt Perspektiven, denn Naturschutz ist Krisenvorsorge.

Das Ziel: wer unsere geforderten Maßnahmen umsetzt, verbessert damit die Perspektiven unserer Kinder und deren Kinder für eine lebenswertere Zukunft. Wenn wir den Flächenfraß stoppen, die erneuerbaren Energien naturverträglich ausbauen, Bäche renaturieren und die umweltschädliche Förderung von Skianlagen abschaffen, geben wir Bayerns Natur wieder echte Zukunftsperspektiven. #Zukunftsperspektiven ist eine Initiative des LBV im Landtagswahljahr 2023.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz