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Klage gegen Windpark im Landkreis Kronach

Der LBV klagt gegen geplanten Windpark im Landkreis Kronach

Nach der Gemeinde Küps hat nun auch der LBV beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Genehmigung des Windparks bei Hain eingereicht. Die Kreisgruppe Kronach des LBV wurde am Genehmigungsverfahren zwar nicht offiziell beteiligt, hat jedoch mehrmals auf die Vorkommen sogenannter kollisionsgefährdeter Vogelarten in dem Planungsgebiet hingewiesen.

Schwarzstorch fliegt am Himmel | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Schwarzstörche befinden sich im direkten Umfeld des geplanten Windparks

Intensive Beobachtungen im Frühjahr 2015 ergaben nun so schwerwiegende Konflikte mit dem Artenschutz, dass der Bau der Windräder an diesem Standort nicht vertretbar wäre. 

Uhu blickt schläfrig in die Kamera | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Uhus gelten als bedroht

Die LBV-Kreisgruppe Kronach hat der Genehmigungsbehörde regelmäßig über neue Erkenntnisse in Bezug auf kollisionsgefährdetet Vogelarten berichtet und schriftlich vorgebracht, dass sie den Bau und die Inbetriebnahme der nun beklagten Windkraftanlagen ablehnt. Schon Ende 2014 stellte der LBV in einem Schreiben fest, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Windräder nur unzureichende Daten erhoben wurden. Deshalb erfasste er mithilfe vieler Ehrenamtlicher im Frühjahr 2015 die Revierbesetzung der kollisionsgefährdeten Vogelarten und behielt sich eine juristische Prüfung vor. 

Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzstorch und Uhu in direkten Umfeld

Rotmilan auf Beuteschau am Himmel | © Markus Gläßel © Markus Gläßel
Oft Opfer von Windkraftanlagen: Der Rotmilan

Die Ergebnisse dieser Kartierungen wurden dem Landratsamt nun umgehend vorgelegt: Alle vier windkraftrelevanten Arten – Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Wespenbussard – kommen im Planungsgebiet vor und haben dort oder im unmittelbaren Umfeld ihre Reviere. Angesichts der hier vorgelegten neuen Erkenntnisse über die etablierten Vorkommen dieser Vogelarten ist es zwingend notwendig, das Gebiet von ausgewiesenen Experten über eine ganze Brutsaison kartieren zu lassen.

Aufgrund der aktuell gewonnenen Erkenntnisse über planungsrelevante Vogelarten lehnt der LBV den Antrag auf Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides entschieden ab. Er fordert das Landratsamt Kronach auf, seinen Bescheid vom 29.09.2014 aufzuheben und die Genehmigung zum Sofortvollzug zurückzunehmen.

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