Klage gegen Windpark Hain/Küps abgelehnt
LBV reagiert enttäuscht über Gerichtsurteil in Bayreuth
Mit Enttäuschung reagiert der LBV auf die Ablehnung seiner Klage gegen die Errichtung eines Windparks bei Hain/Küps (Lkr. Kronach) durch das Verwaltungsgericht Bayreuth.

„Wir haben deutlich auf die unzureichende Umsetzung der Vorgaben des Windkrafterlasses bei der Erhebung kollisionsgefährdeter Arten wie Schwarzstorch oder Rotmilan hingewiesen“, erklärt Cordula Kelle-Dingel, Vorsitzende der LBV Kreisgruppe Kronach. Der LBV hat auch die nicht erfolgte Prüfung von Auswirkungen der benachbarten Windkraftanlage Schimmendorf im Landkreis Kulmbach kritisiert.
„Bei zwei Windkraftanlagen die nur rund zwei Kilometer entfernt sind, muss im Genehmigungsverfahren auch die Summationswirkung geprüft werden“, fordert Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des LBV. „Vögel wie der Schwarzstorch haben einen großen Aktionsradius und halten sich nicht an Verwaltungsgrenzen. Leider konnten wir das Gericht mit unseren Argumenten nicht überzeugen“, so Beran weiter. Der LBV wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mögliche weitere rechtliche Schritte prüfen.
Im Planungsgebiet kommen nach einer ehrenamtlichen Kartierung der LBV-Kreisgruppe Kronach Arten wie Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzstorch und Uhu vor, deren Reviere in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Anlagen liegen.
