Keine Panik! – Nicht jeder Bär ist ein Problembär
Wir fordern sowohl beim Bär als auch beim Wolf die in Bayern geltenden Regeln konsequent umzusetzen – keine Politisierung
Nach den aktuellen Schafsrissen im Landkreis Rosenheim durch einen Braunbären nimmt die Diskussion um die großen Beutegreifer Bär und Wolf in Bayern wieder zu. Diese wurde zuletzt auch noch durch die Ankündigung der Staatsregierung verstärkt, den Abschuss von Wölfen erleichtern zu wollen.
Bayern hat gute und sorgfältig ausgearbeitete Aktionspläne sowohl für den Umgang mit dem Wolf als auch mit dem Bär. Diese wurden mit allen betroffenen Interessensvertretern und Behörden abgestimmt und ermöglichen im Bedarfsfall alle Optionen bis hin zu einer Entnahme. Daher existieren aus unserer Sicht bereits gute Instrumente für den Umgang mit Bär und Wolf. Dies gilt auch für seltene Ausnahmefälle besonders auffälliger Tiere, was derzeit aber weder auf die Wölfe bei Unterammergau, noch den Bär im Landkreis Rosenheim zutrifft. Nicht jeder Bär in Bayern ist sofort ein Problembär und wir müssen dem bayerischen Wildtiermanagement die Chance geben, sich zu bewähren. Wolf und Bär sollten nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht und panikartig Verschärfungen gefordert werden.
Abläufe im Wildtiermanagement funktionieren gut
In Bezug auf das Auftreten des Bären und die Schafsrisse im Landkreis Rosenheim rufen wir zur Besonnenheit auf. Das für das Wildtiermanagement zuständige Landesamt für Umwelt hat umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um weitere Risse zu vermeiden. Die gut abgestimmten Abläufe haben gezeigt, dass die bayerischen Aktionspläne für Wolf und Bär bestens aufgestellt sind und in der Praxis funktionieren. Vor Ort sollten aus unserer Sicht die Weidetierhalter ihre Herden schützen, wofür sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auch finanziell unterstützt werden.
Sorge um den Wolf
Die politischen Bestrebungen, per Verordnung Wolfsabschüsse zu erleichtern, werden von uns mit Verwunderung und Skepsis aufgenommen. Initiativen, die darauf abzielen, die Bildung eines Wolfsrudels zu verhindern und bestimmte Regionen quasi zur wolfsfreien Zone zu erklären, sind nach unserer Auffassung wegen des geltenden europäischen und deutschen Artenschutzrechtes nicht genehmigungsfähig. Ebenso kann der Erhaltungszustand der Wolfspopulation im Freistaat angesichts von derzeit vier Rudeln und zwei Paaren auch nicht per politischem Beschluss als günstig eingestuft werden.
Wir akzeptieren, dass es Bereiche in alpinen Steillagen gibt, die als nicht schützbar eingestuft werden. Für diese müssen situationsbedingte Regelungen gefunden werden. So hatten aktuell die Gemeinden im Achental sogar eine Resolution mit der Forderung veröffentlicht, dass das Ausschöpfen aller möglichen Präventivmaßnahmen nur möglich erscheine, wenn kompetente Ansprechpartner für die Landwirte zur Verfügung stünden und eine intensive Beratung, zugeschnitten auf die einzelbetrieblichen Verhältnisse, erfolgte. Diese Einschätzung teilen wir als LBV voll umfänglich.