Mögliche Abschuss-Freigabe für Wolf in Oberbayern

Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, einen Wolf, der bis Mitte Dezember in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land, Weidetiere und Gehegewild gerissen hat, zu entnehmen, steht noch aus. Wir verweisen deshalb mit Nachdruck darauf, dass bei der Entscheidungsfindung der Bayerische Aktionsplan Wolf unter allen Umständen eingehalten werden muss. Der Bayerische Aktionsplan Wolf schließt grundsätzlich den Abschuss eines Tieres ausdrücklich nicht aus. Die Kriterien sehen wir im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt.

Wolf | © Christoph Bosch © Christoph Bosch
Ein Wolf wurde in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land gesichtet.

Mangelnde Ausführung der Zäunung

Nach den bisher bekannten Informationen waren in allen Fällen weder Menschen gefährdet, noch waren die gerissenen Tiere konsequent mit einem wolfsabweisenden Zaun geschützt. Die Expertenkommission Wolf am Bayerischen Landesamt für Umwelt kam in mindestens drei Fällen zum Ergebnis, dass die Tiere zumutbar gezäunt hätten werden können und die mangelnde Ausführung der Zäunung ein leichtes Eindringen des Wolfes ermöglicht hat.

Kriterien für die Entnahme des Wolfes sind nicht gegeben

Wir stehen uneingeschränkt für die Umsetzung des mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelten Bayerischen Aktionsplan Wolf. Gegen eine politische Aufweichung des Aktionsplan Wolf wehren wir uns vehement. Die darin festgelegten Kriterien für eine Entnahme eines Wolfes sind klar definiert und in diesem konkreten Fall nicht abschließend gegeben.

Tierhalter machten kaum Gebrauch von wolfabweisenden Zäunen

Die Anwesenheit eines Wolfes im Grenzgebiet Traunstein – Rosenheim – Österreich war bereits Ende Juni nachgewiesen worden. Aus diesem Grund wurden die beiden Landkreise Traunstein und Rosenheim in die Förderkulisse für den Herdenschutz aufgenommen. Diese eröffnet den Tierhaltern die Möglichkeit, sich insbesondere wolfsabweisende Zäune vom Freistaat zu 100 Prozent fördern zu lassen. Nach den uns vorliegenden Informationen hatten die nun betroffenen Tierhalter von diesem Angebot kaum Gebrauch gemacht, und so waren ihre Zäune nicht wolfsabweisend, wie schon bei ähnlichen Zwischenfällen im März bei Betzenstein im Landkreis Bayreuth.

Beratungsangebote müssen intensiviert werden

Die Sorgen und Ängste der betroffenen Tierhalter nehmen wir sehr ernst. Daher die dringende Bitte an die Nutztierhalter, die Tiere sachgerecht zu schützen und die Beratungsangebote der zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzunehmen, auch um eine Konditionierung auf leichtes Nahrungsangebot in Siedlungsnähe zu verhindern. Erst Ende August hatte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber vor dem Hintergrund von Wolfsübergriffen auf nicht ausreichend geschütztes Gehegewild in der Fränkischen Schweiz eine umfangreiche Informationskampagne zur Herdenschutzberatung initiiert. Wir fordert von der Staatregierung eine sofortige Verstärkung geeigneter Beratungsangebote für Weidetierhalter und ein deutlich intensiveres Wolfsmonitoring in den betroffenen Gebieten.

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© Ralph Sturm

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