Kein Ausbau am Ifen

Kleinwalsertaler verhindern geplante Pendelbahn in Abstimmung

Erfolgreiche Abstimmung im Kleinwalstertal gegen den geplanten Ausbau am Ifen. Der Ifen und die Walser haben erneut alpine Geschichte mitgeschrieben. Gut 75 Prozent der Wahlberechtigten machten von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Bemerkenswerte 55 Prozent stimmten dabei gegen eine Verbindungsbahn.

Demonstration gegen Pendelbahn am Ifen | © Finger © Finger
LBV und CIPRA verhinderten erfolgreich den Ausbau am Ifen.

Die Befürworter der Bahn über das Schwarzwassertal kamen lediglich auf 45 Prozent.

Der LBV und seine Partner bedanken sich bei allen Beteiligten und den Walsern für ihr Engagement. Die Umweltverbände werden weiterhin an einer Reduzierung des vorhandenen Tagesverkehrs, dem Schutz des FFH-Gebiets und einer Lösung am Ifen arbeiten. Außerdem sind die Verbände vor Ort zum Dialog mit der Gegenseite bereit, um gemeinsam ein tragbares ökologisches Konzept zu erarbeiten in dem sich alle Wiederfinden.

Die Mitgliedsverbände der Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland, darunter auch der LBV, setzten sich aktiv gegen das Seilbahnprojekt "Hoher Ifen" ein. Geplant war eine Pendelbahn zwischen Walmendinger Horn und Hohem Ifen, die das Schwarzwassertal - ein Seitental des Kleinwalsertales - in einer Höhe von weit über 100 Meter überspannen sollte. Des Weiteren waren umfangreiche Beschneiungsanlagen, Korrekturen der Pisten sowie ein Gipfelrestaurant mit rund 500 Plätzen geplant. Die Projekte sollten die Bergbahnen und das Tal auf eine neue wirtschaftliche Basis stellen. Der Hohe Ifen ist ein in 2.230 Meter Höhe gelegener Grenzberg zwischen dem Allgäu in Deutschland und dem Vorarlberg in Österreich.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz