Kabinettsbeschluss zum Riedberger Horn

Staatsregierung erwägt Abschaffung des Alpenplans

Die Auseinandersetzungen um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn spitzen sich auf bedrohliche Weise zu. Die Bayerische Staatsregierung hat in einer Kabinettssitzung beschlossen, dass es in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll.

Birkhuhn (männlich) im Schnee | © Henning Werth © Henning Werth

Bei entsprechendem Votum will sie die notwendigen Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und die Schutzgebietsgrenzen entsprechend verschieben. Alternativ, so heißt es in einer Erklärung der Staatsregierung, solle geprüft werden, wie man den Landesentwicklungsplan so ändern könne, dass in der Zone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien.

 „Wir warnen davor, die Bürger vor Ort mit dem Vorschlag einer Befragung zu verwirren“, kritisiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Internationale rechtliche Grundlagen wie der Alpenplan, durch dessen Zone C das Gebiet geschützt ist, und fachliche Grundlagen können nicht einfach mit einer lokalen Bürgerbefragung umgangen werden. „Im Fall einer Befürwortung der Skischaukel gehen wir davon aus, dass seine anschließende Klage eine derartige Entscheidung ohnehin kippen würde“, so der LBV-Chef weiter. Aufgrund des immer länger andauernden Streits und der damit verbundenen Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit leidet die gesamte Region der betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein schon seit Monaten unter negativer Berichterstattung. „Die beliebte Urlaubsregion muss endlich zur Ruhe kommen und nicht weiter zum Synonym für Missachtung der Alpennatur und des Naturschutzes werden“, sagt Schäffer.

Erschließung widerspricht nationalem und internationalem Recht

Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte die Causa Riedberger Horn zur Chefsache, nachdem sich die am Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien in den zurückliegenden Monaten nicht auf eine Linie einigen konnten. Trotz entschiedener Ablehnung der Skischaukel- Pläne durch das Bayerische Umweltministerium aufgrund der naturschutzfachlich hohen Wertigkeit des Berges stellte er den Skigebietsbetreibern einen positiven Ausgang des Verfahrens in Aussicht. Rechtlich ist das aber gar nicht möglich. Die geplante Erschließung widerspricht nationalem und internationalem Recht. Eine Bürgerbefragung ändert daran nichts. Geändert werden würde damit nach Ansicht der Naturschutzverbände nur eines: Die Verantwortung für eine politische Sackgasse von der Bayerischen Staatsregierung zu den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gemeinden abzuschieben. 

Scheindemokratie? Drei Argumente gegen eine Befragung

  1. Mit der Befragung würde auf lokaler Ebene über ein landesweites Instrument – den Alpenplan – abgestimmt werden.

  2. Hier würden 1.300 Menschen, die teils unmittelbar und teils mittelbar vom alpinen Skitourismus profitieren, über ein für den Alpentourismus in ganz Bayern richtungsweisendes Projekt abstimmen.

  3. Den Bürgern würde eine Entscheidungsgewalt suggeriert, die es nicht gibt. Unabhängig vom Ausgang der Befragung sprechen nämlich rechtliche Gründe eindeutig gegen die Skischaukel – unter anderem die Alpenkonvention.

Spekulationen über Gipfeltausch

Am 18. Juli sind nach einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung weitere Spekulationen bekannt geworden. Demnach will die Bayerische Staatsregierung das Riedberger Horn aus der Zone C des Alpenplans streichen und dafür den benachbarten Wannenkopf hineinnehmen. Unabhängig davon, dass der Alpenplan dafür nicht konzipiert worden ist, sprechen mindestens drei Gründe gegen diese Tauschaktion:

  • Erstens liegen der Gipfel des Wannenkopfs und erhebliche Teile des Berges bereits innerhalb der Zone C.
  • Zweitens sind die Teile des Wannenkopfes, die nicht in der Zone C liegen, bereits als Wald-Wild- Schongebiet und damit als sehr hochwertiges Schutzgebiet ausgewiesen. Ein Gewinn wäre die zusätzliche C-Zonierung also ohnehin nicht.
  • Und drittens ist das Riedberger Horn unter anderem wegen seiner Bedeutung als Quellgebiet für Birkhühner ökologisch ungleich höher einzustufen.

Ein angemessener Tausch wäre das also sicherlich nicht. Die Position des LBV ist deshalb auch eindeutig: „Für uns sind die Natur und der Birkhuhnbestand am Riedberger Horn einzigartig und nicht verhandelbar“, sagt Norbert Schäffer. „Wir werden alle rechtlichen Schritte unternehmen, um das Birkhuhn, die Natur am Riedberger Horn und den Alpenplan zu schützen.“ Eine erwogene Änderung des Alpenplans sieht der LBV als Frontalangriff auf den Naturschutz.

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© Ralph Sturm

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