Jahresbescheinigung 2023
Für viele Menschen beginnt wieder die Zeit, um ihre Einkommensteuererklärung zu erledigen. Beiträge und Spenden können steuerlich abgesetzt werden.
Der LBV verschickt seine Spendenbescheinigungen Ende Februar. Sie listet alle Mitgliedsbeiträge und Spenden an den LBV des vergangenen Kalenderjahres auf. Bei rund 115.000 Mitgliedern und Spendern sind das Unmengen an Papier und Porto. Seit 2017 sind Einkommensteuererklärungen beleglos. Das heißt, dass man die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgeben kann. Bei Spenden bis zu 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung notwendig. Müssen in Einzelfällen trotzdem Nachweise erbracht werden, genügt als Beleg beispielsweise ein Kontoauszug.
Für das Kalenderjahr 2023 bedeutet das:
Wir verschicken keine pauschalen Spendenbescheinigungen an alle Unterstützerinnen und Unterstützer. Sondern nur an Mitglieder und Spender mit einer kumulierten Jahressumme ab 300 Euro. Somit können wir jede Menge Papier und Porto sparen. Geld das wir viel lieber in unserer Naturschutzarbeit stecken. Selbstverständlich können Sie trotzdem jederzeit eine eigene Spendenbescheinigung anfordern, wenn Sie das möchten. Eine kurze Info an den Mitgliederservice genügt:
mitgliederservice@lbv.de | Tel.: 09174/47 75 - 71 13