Bayerisches Innenministerium lehnt Volksbegehren ab
"Betonflut eindämmen - Damit Bayern Heimat bleibt" nun beim Verfassungshof

Das Innenministerium zweifelt die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt“ an und hat den gemeinsamen Antrag am Dienstag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt.
Als Grund für seine Zweifel hat das Innenministerium angegeben, dass in dem Gesetzesentwurf das „wie“ der Flächenverbrauchsgrenze nicht näher beschrieben wird. Auf mehr Details zur Durchführung wurde in unserem Antrag allerdings ganz bewusst verzichtet, weil die konkrete Gestaltung der Maßnahmen Aufgabe der Staatsregierung ist. Dass eine Eingrenzung des Flächenverbrauchs funktioniert, sieht man beispielsweise im benachbarten Baden-Württemberg, bei der Erprobung verschiedener Instrumente (wie z.B. Flächenzertifikate) oder in Modell-Gemeinden wie der „Hofheimer Allianz“.
Wie geht es weiter? Der Verfassungsgerichtshof hat nun 3 Monate Zeit, unseren Antrag zu prüfen. Erklärt er das Volksbegehren für zulässig, erfolgt 8-12 Wochen nach der Freigabe der 2-wöchige Eintragungszeitraum, in dem wir mehr als 1 Million Unterschriften sammeln müssen!
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