Im Staatswald ist kein Platz für Gewerbegebiete
Demonstration in München gegen das vom Stadtrat Teublitz beschlossene Projekt – Weitreichende Entscheidung der Staatsregierung über Fortgang
Unterstützt vom LBV protestierten heute in München die örtlichen Bürgerinitiativen von Teublitz (Lkr. Schwandorf) unter dem Motto „Kein Verkauf von Staatswald an die Stadt Teublitz“. Nachdem der Stadtrat von Teublitz vor einem Monat den Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet gebilligt hat, hängt nun die gesamte Entscheidung für den Fortgang der Planungen von der Bayerischen Staatsregierung bzw. vom Bayerischen Landtag ab.

Der bayerische Naturschutzverband LBV fordert, dass der von vielen Wasseradern durchzogene Wald, der offiziell mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz eingestuft ist, und in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt, für kommende Generationen erhalten bleibt.
„Dieser Wald mit all seinen Wohlfahrtswirkungen muss Eigentum der bayerischen Bürgerinnen und Bürger bleiben“, sagt Norbert Schäffer.
Zentrale Verantwortung des Freistaats Bayern

Der LBV weist in diesem Zusammenhang auch auf die zentrale Verantwortung des Freistaats Bayern hin, denn noch ist er Eigentümer der Fläche.
„Es darf nicht sein, dass Staatswaldflächen, also der Wald aller Bayerinnen und Bayern, im wahrsten Sinne des Wortes zubetoniert werden. Ansonsten sind alle öffentlichen Bekundungen für eine gesunde Umwelt, Klimaschutz und die Artenvielfalt unglaubwürdig“, so der LBV- Vorsitzende.
Gerade in Teublitz konzentrieren sich aus Sicht des LBV die aktuellen Problemstellen: Landschaft, Wasser, Artenvielfalt und gesunder Wald.
Der vom geplanten Gewerbegebiet bedrohte Wald ist ein Lebensraum für viele geschützte Tier-und Pflanzenarten, sowie Quellgebiet für darunterliegende Teichgebiete.
Der LBV hat hierzu mehrfach umfangreiche fachliche Stellungnahmen verfasst.
Zahlreiche Ausnahmeregelungen
Bei den bisherigen Planungen des Gewerbegebietes wurden verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen, so zum Beispiel zum Anbindegebot oder auch zum Arten- und Biotopschutz.
Abgesehen von der Rechtmäßigkeit der Planung, die der LBV derzeit rechtlich prüft, stellt sich für den Naturschutzverband hier beispielhaft ein grundsätzliches Problem dar: die entsprechenden Gesetze lesen sich durchaus gut, werden aber durch zahlreiche Ausnahmeregelungen vielfach de facto außer Kraftgesetzt.
„Es darf nicht sein, dass unter Ausschöpfung aller Ausnahmeregelungen, wie es in Teublitz der Fall ist, derartige Projekte heute noch möglich sind. Geschützte Tiere würden hier in großer Zahl getötet, gesetzlich geschützte Biotope wie Moorwälder zerstört und mitten in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet würde ein Gewerbegebiet errichtet. Es kann nicht der Anspruch verantwortungsvoller Planung sein, sich hart am Rande der Gesetzeslage zu bewegen, um zerstörerische Projekte wie in Teublitz durchzusetzen“, so Dr. Norbert Schäffer.
Neue Lösungswege gehen
Der LBV plädiert an Beispielen wie in Teublitz vehement dafür, neue Lösungswege zu gehen: Regional abgestimmte, von den kommunalen Grenzen unabhängige und schonende Planungen müssen Vorrang haben vor den allerorts stattfindenden, rein an Stadt- und Gemeindegrenzen orientierten Gewerbe- und Baugebieten.
Hier müssen neue Rahmenbedingungen geschaffen werden.
