Illegal getöteter Schwarzstorch: LBV setzt 1.000 Euro Belohnung aus
Polizei lässt einziges Beweisstück entsorgen
Im Fall des vor kurzem illegal getöteten Schwarzstorchs hat der LBV jetzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise an die Polizei ausgesetzt, die zur Ermittlung des Täters führen. Anfang Juni wurde bei Oberstaufen im Allgäu der seltene und streng geschützte Vogel mit tödlichen Schussverletzungen entdeckt. Ein Revierjäger bestätigte anschließend einen Durchschuss als Todesursache.

Nach Informationen des LBV haben die schwäbischen Polizeibehörden den Kadaver jedoch nicht einem Tierarzt zur Obduktion ausgehändigt, sondern den toten Schwarzstorch für die Beseitigung in einer Tierkörperverwertungsanlage freigegeben. „Das ist erschreckend dilettantisch und ein absoluter Skandal. In anderen bayerischen Regionen läuft die Spurensicherung bei Fällen von Artenschutzkriminalität inzwischen professionell. In Schwaben wird der einzige Beweis einfach vernichtet“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Polizei hätte toten Vogel als Beweismittel sicherstellen müssen

Fälle von Artenschutzkriminalität, wie das illegale Töten von Luchsen, Greif- und Eulenvögeln, wurden in der jüngsten Vergangenheit vor allem in Niederbayern und der Oberpfalz bekannt. „Die Polizeibehörden dort haben zuletzt in vergleichbaren Fällen deutlich professioneller gehandelt als jetzt in Schwaben“, sagt Norbert Schäffer. So bittet das Polizeipräsidium Oberpfalz die Bevölkerung auch mit einer Broschüre um Mithilfe, wenn der Verdacht einer illegalen Tötung oder Verfolgung geschützter Tiere besteht. „Diese Vorgehensweise und auch die Spurensicherung am Fundort sollte Vorbild für das Polizeipräsidium Schwaben und für ganz Bayern sein“, fordert Schäffer.
Aus Sicht des LBV hätte die Polizei den toten Vogel am Fundort als Beweismittel sicherstellen und eine Obduktion durch einen Tierarzt einleiten oder die Staatliche Vogelschutzwarte am Landesamt für Umwelt einschalten müssen. Darüber hinaus hat es die Polizei nach LBV Informationen von vorne herein versäumt, alle am Fund beteiligten Personen darauf hinzuweisen, den Fundort nicht zu verändern, schon gar nicht den getöteten Storch an sich zu nehmen. Aus diesen Gründen legte der LBV eine Beschwerde gegen die Durchführung der polizeilichen Ermittlungen vor Ort ein
Im Falle eines eindeutig geschossenen Vogels liegt der Schluss nahe, dass der Verdächtige aus Jägerkreisen stammt. „Wir wollen keinesfalls die Jäger, mit denen wir in anderen Naturschutzfragen gut zusammenarbeiten, pauschal verunglimpfen. Aber der Verdacht ist in derartigen Fällen nun mal schwer von der Hand zu weisen“, sagt Schäffer weiter. Mit der Auslobung einer Belohnung möchte der LBV trotzdem die weitere Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen.
Hintergrund
Nach Erkenntnissen des LBV stammt der getötete Schwarzstorch aus dem Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz), wo er 2016 als Jungvogel beringt wurde. In Bayern gibt es derzeit lediglich ungefähr 230 Schwarzstorchreviere. Die Art ist genauso wie alle anderen Vogelarten durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt und eine illegale Tötung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
