Hochwasserschutz Staubing: Es hätte viel bessere Lösungen gegeben

LBV wird keine weiteren Rechtsmittel einlegen – Nach wie vor gilt: Alternative Lösungen ermöglichen effektiven Schutz von Anwohnern und Natur

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unsere Klage gegen einen geplanten Hochwasserschutzdeich an der Donau bei Staubing im Landkreis Kelheim abgewiesen hat, werden wir keine weiteren Rechtsmittel einlegen.

Flussmittige Kiesbank in Donau bei Staubing | © LBV © LBV
Die vom Deich bedrohte Kiesbank in der Flussmitte ist die letzte ihrer Art in der gesamten deutschen Donau und zum Beispiel als Laichplatz für gefährdete Fischarten unersetzlich.

„Wir sind enttäuscht über das Urteil, da es viel bessere Lösungen gegeben hätte. Die Entscheidung des Gerichts bedauern wir. Denn es wurde die große Chance vertan, einen effektiven Hochwasserschutz für die Bewohnenden von Staubing zu erreichen und gleichzeitig die ökologisch einzigartige Kiesbank in der Donau zu schützen“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Entscheidend ist für uns, dass unabhängig vom VGH-Urteil nun sinnvollere Planungen weiterhin intensiv verfolgt werden.

Wir appellieren trotz des Richterspruches an alle Beteiligten, die Pläne für den Hochwasserdamm noch einmal zu überdenken. „Der nun geplante Hochwasserdeich suggeriert eine Sicherheit, die es angesichts zunehmender Extremwetter nicht mehr gibt. Echten Schutz für die wenigen betroffenen Anwohner am nordwestlichsten Ortsrand von Staubing in der Donauaue bietet nur ein Umzug mit angemessener Entschädigung. Dies ist, unserer Einschätzung nach, die beste und auch kostengünstigste Lösung“, betont Helmut Beran. Nach Informationen des LBV steht der Großteil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus Staubing einer solchen Absiedlung aufgeschlossen gegenüber. Voraussetzung für die Zustimmung der Anwohner hierzu ist ein angemessener finanzieller Ausgleich sowie die Option eines ortsnahen Bauplatzes.

Geplanter Hochwasserdeich widerspricht moderndem Hochwasserschutz

Kiesbank in Donau bei Staubing | © LBV © LBV
Das Prinzip ‚mehr Raum für den Fluss‘ wird mit dem Gerichtsbeschluss zunichte gemacht.

„Die jetzt gerichtlich bestätigte Planung für einen Hochwasserdeich wird die Donauaue massiv einengen, anstatt dem Wasser Raum zu lassen. Dies widerspricht allen Vorgaben an einen modernen Hochwasserschutz“, kritisiert der LBV-Geschäftsführer. „Das Prinzip ‚mehr Raum für den Fluss‘ wird mit dem Gerichtsbeschluss zunichte gemacht. Für unsere heimische Natur, insbesondere für die Donau und die dort lebenden Tierarten, ist das eine schwere Niederlage.“

Die vom Deich bedrohte Kiesbank in der Flussmitte ist die letzte ihrer Art in der gesamten deutschen Donau und zum Beispiel als Laichplatz für gefährdete Fischarten unersetzlich.

Eine zweite Alternative zum geplanten Hochwasserschutzdeich wäre aus Sicht des LBV eine Schutzwand in Ortsnähe. Diese würde dem Fluss mehr Raum geben, den Wasserabfluss verlangsamen und die Anwohnenden flussabwärts nicht zusätzlich belasten. All dies sind Ziele modernen Hochwasserschutzes, die inzwischen bayernweit Berücksichtigung finden.

Hintergrund

Der geplante Hochwasserschutzdeich für den Ortsteil Staubing (Lkr. Kelheim) ist seit 2018 in Planung. Der ersten Klage des LBV wurde 2021 stattgegeben, das Gericht hat damals weitere Untersuchungen und eine Prüfung von Alternativen gefordert. Nachdem diese Auflagen des Gerichts aus Sicht des LBV nur unzureichend umgesetzt wurden, hat der LBV erneut Klage eingereicht. Zwischenzeitlich hatte der LBV ein eigenes Gutachten zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen des Deichbaus in Auftrag gegeben. Die darin geäußerten und gut begründeten Zweifel an den vorliegenden Planungen durch den renommierten Wasserbauexperten Prof. Helmut Habersack konnten den VGH nicht überzeugen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Verhandlung am Juli die zweite Klage des LBV abgewiesen. Nachdem der LBV keine weiteren Rechtsmittel einlegt, ist das Urteil rechtskräftig. Der LBV als Kläger wurde inhaltlich vom Bund Naturschutz, dem Kreisfischereiverein und der Fischereigenossenschaft Kelheim unterstützt.

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© Eberhard Pfeuffer

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