Gutachten bestätigt Bedenken des LBV zu geplantem Hochwasserschutz bei Staubing
Kurz vor Gerichtsverhandlung zur Klage des LBV sieht aktuelles Gutachten entscheidende Defizite der Planungsunterlagen
Eine Woche vor der Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über unsere Klage gegen einen geplanten Hochwasserschutzdeich an der Donau bei Staubing, bestätigt ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten die Bedenken des LBV gegen die Maßnahme. „Das Gutachten widerlegt die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes eindeutig und stützt unsere bisherige Argumentation umfänglich. Die aktuellen Pläne sind sowohl schlecht für die Natur als auch schlecht für die Anwohnenden von Staubing“, so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Das Gutachten, das auch dem Gericht vorliegt, bestätigt, dass der geplante Hochwasserschutzdeich eine in der bayerischen Donau einmalige, flussmittige Kiesbank gefährdet, die für kieslaichende Fische wie die Barbe unersetzlich ist. Außerdem böte der Deich gleichzeitig den Anwesenden in direkter Flussnähe keinen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser. „Die beste Lösung für Mensch und Natur ist daher eine ortsnahe Absiedlung betroffener Anwesen“, betont Helmut Beran.

Das vom LBV initiierte Gutachten zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen durch Prof. Dr. Helmut Habersack (Lehrstuhlinhaber an der Universität für Bodenkultur in Wien) belegt, dass in verschiedenen Bereichen noch gravierende Defizite bestehen. So fehlten zum Beispiel direkte Messungen des Geschiebetransports. Ebenso wird darin festgestellt, dass die eingesetzte 2D-Modellierung zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffes nicht ausreichend ist. Stattdessen wäre eine 3D-Modellierung zwingend notwendig. Fazit des Gutachtens: die bisherigen behördlichen Aussagen, dass die Kiesbank durch den geplanten Deich nicht gefährdet wird, sind nicht haltbar.
LBV-Geschäftsführer Helmut Beran:
„Da die Kiesbank in einem europäischen Schutzgebiet liegt, ist ihr fachlicher Wert unbestritten. Es handelt sich um die wertvollste Struktur für Kieslaicher wie die Barbe und die Nase im deutschen Donauabschnitt. Unter diesen Voraussetzungen ist jegliche Gefährdung auszuschließen und es sind zwingend Alternativen zu prüfen. Das hat der VHG bereits in seinem Urteil 2021 angeordnet. Wir als LBV können jedoch leider nicht erkennen, dass die Alternativen ernsthaft geprüft und weiterverfolgt wurden.“
Peter Michael Schmalz, LBV-Kreisgruppenvorsitzender Kelheim und Kreisrat:
„Bereits seit 2018 setze ich mich intensiv für eine naturverträgliche Lösung ein. Ich habe viele Gespräche mit Kommunalpolitikern und vor allem mit den betroffenen Menschen vor Ort geführt. Unsere Alternativlösungen wurden lange Zeit ignoriert, sie werden mittlerweile aber positiv gesehen. Dadurch ist seit einem Jahr sowohl bei Landrat Martin Neumeyer, beim Kelheimer Bürgermeister Christian Schweiger, als auch bei den Hochwasserbetroffenen Bewegung in die Sache gekommen. Vielleicht kann das Gericht den gordischen Knoten zerschlagen und mit einem entsprechenden Urteil die Grundlage für eine bessere Planung schaffen.“

Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Donaubeauftragter:
„Im modernen Hochwasserschutz muss es darum gehen, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Die vorliegenden Planungen bei Staubing tun das Gegenteil. Die Donau würde an einer sehr sensiblen und wertvollen Stelle unnötig eingeengt, was zulasten der letzten flussmittige Kiesbank der Donau gehen würde. Wir brauchen eine Gerichtsentscheidung, die es den Planungsbehörden erlaubt, schnell Alternativen auf den Weg zu bringen, um die Menschen vor Hochwasser zu schützen, ohne die Natur der Donau zu zerstören.“
Absiedelung ist die beste Lösung
Nach Informationen des LBV steht ein Großteil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einer Absiedlung der 10-12 betroffenen Anwesen bei verbesserten Entschädigungszahlungen aufgeschlossen gegenüber. Der LBV geht davon aus, dass eine Absiedlung mit hoher Wahrscheinlichkeit finanziell günstiger wäre als der geplante Deich. Eine zweite Alternative zum geplanten Hochwasserschutzdeich wäre für den LBV eine Schutzwand in Ortsnähe.
„Diese würde dem Fluss mehr Raum geben und den Wasserabfluss verlangsamen, was Ziel aller modernen Hochwasserschutzmaßnahmen ist“, erklärt Helmut Beran.
