Erfolgreichstes Volksbegehren der Geschichte in Bayern

1.745.383 Unterschriften für ein besseres Naturschutzgesetz – 18,4 Prozent der Wahlberechtigten haben sich eingetragen

Bayerns Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt und die Förderung einer naturnahen Landwirtschaft. Dies ist das klare Signal, das vom Ausgang des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! an die Politik ausgeht. Mit einer Beteiligung von 18,4 Prozent der Wahlberechtigten ist es das erfolgreichste Volksbegehren der Geschichte in Bayern. Insgesamt haben sich 1.745.383 Bürger eingetragen.

Segelfalter | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Auch für den bedrohten Segelfalter bietet der neue Gesetzesentwurf Chancen

Hintergrund

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten – rund 1 Million Menschen – mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen.

Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen.

Am 3. April hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern), Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Der Zuspruch liegt deutlich über den Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern (14,3 Prozent, 2013) und zum Nichtraucherschutz (13,9 Prozent, 2009) und selbst über dem bisher erfolgreichsten Volksbegehren Christliche Volksschule (17,2 Prozent, 1967). Wir haben fest mit dem Erfolg gerechnet und sind doch überwältigt. Der Auftrag der Bevölkerung an die Politik ist eindeutig: der Artenschutz muss in Zukunft verbindlich geregelt werden, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft.

Bürgerinnen und Bürger haben klar verstanden, worum es geht

Fluss in den Bergen | © Andreas Hartl © Andreas Hartl

In allen sieben Regierungsbezirken und vor allem auch in allen bayerischen Landkreisen wurde laut vorläufigem Auszählungsergebnis des Landeswahlleiters die gesetzliche Hürde von zehn Prozent der Eintragungen deutlich genommen. Am stärksten schnitten die Regierungsbezirke Mittelfranken (20,6%), Oberbayern (20,3%) und Schwaben (18,0%) ab.

Unter den größeren Städten führen Erlangen (24,9%), Bamberg (21%), und Würzburg (20,9%). Die Landeshauptstadt München kam auf 20,5 Prozent. Auch in stark ländlich geprägten Regionen wie Oberfranken (16,7%) oder Niederbayern (13,9%) war der Zuspruch für das Volksbegehren deutlich.

Zu den Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt gehört der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Bayern, die Vernetzung von Lebensräumen in einem landesweiten Biotopverbund, die Einhaltung von Uferrandstreifen an Gewässern, die Umwandlung von zehn Prozent des bayerischen Grünlands in Blühwiesen und die pestizidfreie Bewirtschaftung der staatlichen Flächen. Im Zusammenspiel sollen diese Maßnahmen den bedrohten Tier- und Pflanzenarten Bayerns eine echte Überlebenschance bieten.

Die Initiatoren des Volksbegehrens sind sich dabei einig, dass mehr Artenschutz keinesfalls landwirtschaftliche Existenzen gefährden soll. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, gerade kleinen und mittleren Betrieben in der Landwirtschaft neue Chancen zu eröffnen.

Trotz einer zum Teil massiven Gegenkampagne mit bewusster Desinformation haben die Bürgerinnen und Bürger klar verstanden, worum es geht: Dies ist ein Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt. Es ermöglicht den Bauern, auf naturverträgliche Landwirtschaft umzustellen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens muss nun innerhalb der nächsten vier Wochen in den bayerischen Landtag eingebracht werden. Lehnt das Parlament ihn ab, kann der Landtag einen Gegenentwurf vorschlagen, der gemeinsam mit dem Gesetz des Volksbegehrens in einem Volksentscheid zur Wahl gestellt wird.

Der überwältigende Erfolg des Volksbegehrens zeigt, wo die Latte hängt. Unser Gesetzentwurf beinhaltet das Minimum an Naturschutz und Ökologisierung der Landwirtschaft, darunter geht es nicht mehr. Eine Mogelpackung, bei der unsere Forderungen weichgespült werden, wird weder von uns noch den Bürgern akzeptiert.

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© Ralph Sturm

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