LBV und BN wollen Naturdenkmal Eisenbreche retten

Gerichtsverhandlung zum Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen

Am Dienstag, den 14. November 2017 um 9.00 Uhr werden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen des LBV und des BUND Naturschutz (BN) gegen die Genehmigung eines Wasserkraftwerks am Naturdenkmal Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen in der Gemeinde Bad Hindelang verhandelt. Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz hatte die Genehmigung gegen die Empfehlung der Fachbehörden und Verbände eigenhändig unterschrieben.

Die Ostrach mit der einmaligen Klamm Eisenbreche | © Henning Werth © Henning Werth

„Das geplante Wasserkraftwerk ist ein Angriff auf das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen“, so Prof. Hubert Weiger, BN-Landesvorsitzender. “Hier hat der Naturschutz eindeutig Vorrang vor der Energieerzeugung.“ „Die Ostrach ist im beplanten Bereich eine der letzten naturnahen Alpenwildflusslandschaften und damit Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten“, ergänzt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Einen der letzten natürliche Wildflussabschnitte des Allgäus zu opfern ist unverantwortlich

Wasseramsel | © Dieter Hopf © Dieter Hopf
Die Wasseramsel braucht naturbelassene Lebensräume

Geplant ist eine 5m hohe Staumauer mit Stausee, eine ca. 1,25 km lange, verrohrte Ausleitung und ein Kraftwerkshaus. Betroffen von der Ausleitung sind sowohl die Wildflusslandschaften oberhalb der Eisenbreche als auch die spektakuläre Wildwasserklamm, die „Eisenbreche“ an sich. Wegen der stark schwankenden Wasserstände ist das Kraftwerk voraussichtlich im Winter über ca. 5 Monate nicht in Betrieb. Dafür einen der letzten natürliche Wildflussabschnitte des Allgäus zu opfern ist unverantwortlich.

Die Verbände kämpfen seit Jahrzehnten für eine Energiewende mit ökologischen Leitplanken. Die großen Potenziale liegen bei der Energieeinsparung und dem Ausbau von Solar- und Windenergie. Die bayerischen Flüsse und Bäche haben aber Ihre Schuldigkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereits getan.

Insbesondere aus ökologischer Sicht besteht nur mehr ein sehr begrenztes Ausbaupotenzial für Wasserkraft Der Neubau von Wasserkraftanlagen an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten rein aus Gründen der Energiegewinnung widerspricht sogar den Zielen der Bayerischen Staatsregierung zur naturverträglichen Wasserkraftnutzung.

Landrat Klotz gab Gesetzesbruch öffentlich zu

Ein gemäßigter Abschnitt des Wildfluss Ostrach | © Henning Werth © Henning Werth

Das Gebiet ist maximal geschützt. Das Vorhaben liegt im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, in einem europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet, in einem europäischen Vogelschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet und ist nach dem deutschen und bayerischen Naturschutzgesetz als Biotop geschützt. Die Eisenbreche ist zudem Naturdenkmal und Geotop.

Trotzdem hat Landrat Klotz das Projekt genehmigt, obwohl er sich der Gesetzeslage bewusst war. Landrat Klotz in der Sendung Capriccio im Bayerischen Fernsehen am 25.6.2015: „Wenn ich nach der Gesetzeslage gehe, dürfte ich es eigentlich nicht genehmigen."

Das Vorhaben wird ebenfalls abgelehnt von folgenden Institutionen und Organisationen:

  • Regierung von Schwaben,
  • dem Naturschutzbeirat der Regierung von Schwaben,
  • dem Wasserwirtschaftsamt Kempten,
  • dem Bezirk Schwaben,
  • der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Oberallgäu,
  • dem Naturschutzbeirat des Landkreises Oberallgäu,
  • dem Deutschen Alpenverein,
  • dem Bayerischen Landesfischereiverband,
  • dem Verein zum Schutz der Bergwelt,
  • vom Heimatbund Allgäu und
  • dem Wanderverband Allgäu.
Brigitte Kraft

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© Ralph Sturm

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