Gegen die Zerstörung der Ochsenau

Baupläne gefährden Lebensraum Kalkmagerrasen – LBV und NVL wenden sich an die EU-Kommission

Fachleute, Naturschützer*innen und die Landshuter Bevölkerung kennen die Ochsenau als ein einzigartiges Naturparadies: Zahlreiche, seltenste Arten haben auf diesem fünfzig Hektar großen Kalkmagerrasen ihr letztes Refugium. Die Pläne der Stadt Landshut und des Freistaates Bayern zur Bebauung der Hälfte dieser Fläche gefährden die Artenvielfalt in diesem wichtigen Ökosystem.

Ochsenau Heide-Kiefern-Wald | © Almut Kroehling © Almut Kroehling
Ein Hotspot der Artenvielfalt - die Ochsenau

Aus Sicht der Naturschützer*innen hätte das Gebiet als Teil des europäischen Schutzgebiets-Netzwerkes (Natura 2000) schon längst gemeldet werden müssen. Deswegen wenden wir uns mit dem Naturwissenschaftliche Verein Landshut (NVL) jetzt an die Europäische Kommission. „Es geht dabei auch um die Einhaltung nationaler und bayerischer Naturschutz-Gesetze und die Glaubwürdigkeit der Politik: Trotz aller Bekenntnisse zum Erhalt der Natur geht deren aktive Zerstörung auch im Freistaat unvermindert weiter“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV Landesfachbeauftragter Naturschutz.

Einzigartiger Lebensraum für aussterbende Arten

Deutscher Sandlaufkäfer | © S. Gaspar © S. Gaspar
Der Deutsche Sandlaufkäfer ist vom Aussterben bedroht

Entlang der Isar gab es bis Mitte des letzten Jahrhunderts eine durchgehende Achse von Kalkmagerrasen. An Standorten, an denen die Isar Schotter und Sand ablagerte und auf denen vergleichsweise trockene Bedingungen herrschten, entstanden wertvolle Lebensräume für Arten wie Steppengrashüpfer, Deutscher Sandlaufkäfer und Kleine Wolfsfliege. Heute sind diese Lebensräume und ihre Bewohner so gut wie verschwunden.

„Die 50 Hektar große Ochsenau im Osten von Landshut ist ein einzigartiges Rückzugsgebiet. Hier leben Arten, die es in ganz Bayern und zum Teil in ganz Deutschland nicht mehr gibt. Dieses Refugium muss dringend unter Schutz gestellt werden, so dass der Reichtum an außergewöhnlicher Natur auch für kommenden Generationen erhalten bleibt“, sagt Dr. Stefan Müller-Kroehling, Landshuter Stadtrat und Zweiter Vorsitzender des Naturwissenschaftlichen Vereins Landshut.

Ochsenau_Schrägluftbild | © Klaus Leidorf © Klaus Leidorf
Durch das Grüne Zentrum und ein Neubaugebiet würde von der Ochsenau nur noch ein schmaler Streifen nach Osten hin - im Bild rechts an der Isarleite - bestehen bleiben

Bebauungspläne im Hochwassergebiet sind tabu


Die frühere militärische Nutzung war der entscheidende Grund für das Überleben der Ochsenau. Ein Schutzgebietsstatus für den wertvollsten Teil der Fläche fehlt bis heute, und nun droht die Bebauung dieses Lebensraums. Entsprechende Grundstücksgeschäfte werden derzeit getätigt.

„An Beispielen wie der Ochsenau wird sich zeigen, wie ernst es unsere Gesellschaft mit dem Naturschutz nimmt. Diese wertvollen Zentren der Artenvielfalt sind in der heutigen Zeit absolut tabu für solche zerstörerische Pläne. Sie müssen unter Schutz gestellt und mit professionellem Management erhalten werden“, betont Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Bezirksgeschäftsstelle Niederbayern.

Dass sich die überplante Fläche teilweise auch im offiziell ausgewiesenen Hochwassergebiet befindet, vervollständigt das Bild eines Eingriffes, der so nicht mehr zeitgemäß ist.

Das bayerische Naturschutzgesetz ist die Grundlage für Schutzmaßnahmen

Das bayerische Naturschutzgesetz verpflichtet die Staatsregierung, dafür Sorge zu tragen, dass ökologisch wertvolle Grundstücke in öffentlicher Hand vorrangig den Zielen des Naturschutzes dienen. Nach dem Erfolg des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ hat der Freistaat sich den Gesetzesauftrag gegeben, einen Biotopverbund in Bayern zu schaffen.

„Ziel ist es, ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope zu schaffen, das bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst. Die Ochsenau ist in ihrer Gesamtheit ein unverzichtbarer Baustein dieses Netzwerkes“, erklärt Dr. Christian Stierstorfer.

Die Ausweisung der Ochsenau als Schutzgebiet wurde bisher versäumt

Ochsenau_Steppengrashüpfer | © Jürgen Beck © Jürgen Beck
Der Steppengrashüpfer benötigt Kalkmagerrasen wie am Rand von Kieferwäldchen in der Ochsenau. Er hat hier seinen einzigen Fundpunkt in ganz Südbayern.

Im Zuge der Ausweisung des FFH-Gebiets (Fauna-Flora-Habitat) vor knapp 20 Jahren wurde die Ochsenau nur sehr unvollständig gemeldet. „Die Ochsenau erfüllt auf ganzer Fläche eindeutig alle Kriterien für ein solches FFH-Gebiet und hätte daher zwingend in die Liste der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen werden müssen. Angesichts des dramatischen und fortschreitenden Verlusts unserer Artenvielfalt ist es dringend notwendig, dies nachzuholen“, sagt Christian Brummer, LBV Kreisgruppenvorsitzender Landshut. 

Unabhängig von ökonomischen Beweggründen oder Planungen vor Ort müssen besonders geeignete Flächen von Lebensraumtypen und Arten, die in der EU-FFH-Richtlinie gelistet sind, gemeldet werden, um ein funktionierendes Netz der jeweiligen Lebensräume zu bilden. Maßgeblich dürfen hierbei ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien sein. Das Versäumnis, diese extrem wertvolle Fläche zu melden, obwohl insgesamt nur weniger als 100 Hektar im ganzen Unteren Isartal gemeldet wurden, verstößt nach Auffassung von LBV und NVL gegen geltendes EU-Recht.

Die EU-Beschwerde fordert die Umsetzung geltenden Naturschutzrechts


Wir wenden uns nun gemeinsam mit dem NVL an die EU-Kommission, um auf diesen Missstand hinzuweisen sowie auf die immer konkreter werdende Bedrohung dieser Lebensräume durch Bebauungspläne. „Das Europäische Naturschutzrecht muss konsequent umgesetzt werden und darf nicht Gegenstand willkürlicher und interessen-getriebener Festlegungen vor Ort sein. Der naturschutzfachliche Wert der Ochsenau ist eindeutig und fundiert belegt. Das muss auch europarechtlich gewürdigt werden“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter Naturschutz. Der LBV hat bereits die EU-Kommission im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland über diesen Fall informiert und bereitet derzeit weitere fachliche Unterlagen für die EU-Kommission vor. Wir unterstützt damit auch die bereits vom NVL eingereichte EU-Beschwerde, die derzeit von der EU-Kommission bearbeitet wird.

LBV und NVL zu den Bebauungsplänen

Ein geplantes Neubaugebiet und das sogenannte „Grüne Zentrum“ würde die Ochsenau auf einen schmalen Streifen zwischen Bebauung und Hangleite verengen. Dadurch würde sich der gesamte Charakter des liebevoll „kleine Puszta“ genannten Gebietes verändern und seine Eignung für viele der hier vorkommenden Arten verlieren.

LBV und NVL sehen den bestehenden Bebauungsplan für das staatliche Bauvorhaben „Grünes Zentrum“ als rechtswidrig an, da es die Erhaltungsziele für FFH-Lebensraumtypen eindeutig gefährdet. Der Freistaat Bayern darf deshalb dieses im Widerspruch zu geltendem EU- und nationalen Naturschutzrecht geschaffene Baurecht nicht in Anspruch nehmen, so die Forderung der beiden Verbände.

Ebenso dürfen die Planungen für ein Neubaugebiet, für das im Rahmen eines Wettbewerbes bereits konkrete Gestaltungsskizzen entworfen wurden, nicht weiterverfolgt werden. Wir bereiten rechtliche Schritte vor, sollten die genannten Vorhaben nicht gestoppt werden. „Es geht schlicht darum, dass sich der Freistaat Bayern an seine eigenen Gesetze hält. Es wäre grotesk, wenn ein Hotspot der Artenvielfalt durch ein ‚Grünes Zentrum‘ zerstört werden würde“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner.

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© Ralph Sturm

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