Geflügelpest in bayerischen Brutvogelkolonien

Besonders Möwenvögel sind von Vogelgrippe betroffen – LBV gibt Tipps für Spaziergänger und Hundehalter

Im vergangenen Jahr hat die Geflügelpest bereits in den Brutvogelkolonien Norddeutschlands für erhebliche Verluste gesorgt. In diesem Frühjahr ist die für viele Vögel gefährliche Infektionskrankheit – landläufig als Vogelgrippe bekannt – auch im Freistaat angekommen. Im April wurde der Ausbruch in einer Lachmöwenkolonie im Landkreis Neu-Ulm bekannt, im Landkreis Landshut ist aktuell ebenfalls eine Lachmöwenkolonie betroffen. Auch andernorts werden immer wieder tote Wasservögel an den Ufern bayerischer Gewässer gefunden. Wir geben Tipps für Spaziergänger und Hundehalter. 

Lachmöwenkolonie | © Frank Derer © Frank Derer
Lachmöwen leben in Brutkolonien. Durch die räumliche Nähe der Vögel breitet sich die Geflügelpest dort schnell aus.

„Wie empfänglich eine Vogelart für die Geflügelpest ist, ist sehr unterschiedlich“, erläutert Torben Langer. Besonders häufig erkranken Wasservögel wie Schwäne, Gänse, Enten oder Möwenvögel. Ebenfalls können Hühnervögel, Greifvögel und Eulen von der Krankheit betroffen sein, die bei infizierten Tieren in der Regel tödlich endet. „Die im Umfeld des Menschen lebenden Singvögel, das Rotkehlchen in der Hecke oder der Spatz am Futterhaus, spielen dagegen in der Virusverbreitung keine Rolle“, so der LBV-Experte.

Virus wurde auch auf Säugetieren schon nachgewiesen

Lachmöwe  | © Frank Derer © Frank Derer
Möwen und andere Wasservögel im Park sollte man nicht füttern. Auf dem Bild: Lachmöwe.

Gingen in der Vergangenheit die meisten Fälle in Bayern noch auf den für Menschen völlig ungefährlichen Subtyp H5N8 zurück, wurde bei den aktuellen Fällen fast ausschließlich der Subtyp H5N1 festgestellt. Dieser kann auch beim Menschen zu Erkrankungen führen. In den bekannten Fällen weltweit, bei denen ein Mensch an H5N1 erkrankte, hatten die Personen in der Regel jedoch sehr intensiven Kontakt mit den infizierten Tieren. Die Betroffenen waren meist in der Geflügelhaltung tätig und haben sich dort bei Hausgeflügel angesteckt.

„Auf das Füttern von Enten und Möwen im Park sollte generell verzichtet werden“, rät Torben Langer. Hundehalter rufen wir dazu auf, ihre Tiere insbesondere in Wassernähe an der Leine zu führen. „Das Risiko, dass sich das eigene Haustier ansteckt, ist zwar gering, doch in einigen Fällen konnte das Virus auch bei Säugetieren nachgewiesen werden.

Hunde könnten zudem tote Wildvögel aufstöbern und verschleppen oder noch lebende, möglicherweise infizierte Wildvögel auftreiben. Beides würde zur Weiterverbreitung des Virus beitragen“, so der LBV-Experte weiter. Wer einen toten Wasservogel findet, sollte diesen nicht anfassen und die Entdeckung dem zuständigen Veterinäramt melden. Für Bürgerinnen und Bürger, die diese Regeln beachten, besteht kaum Gefahr, mit dem Virus in Kontakt zu kommen.

Aufsammeln toter Tiere nur von Fachpersonal durchzuführen

Die Geflügelpest ist nicht neu. In den vergangenen Jahren kam es in der Geflügelhaltung und bei rastenden Wildvögeln immer wieder zu Ausbrüchen, besonders in den Wintermonaten. Im vergangenen Sommer trat das Virus allerdings zum ersten Mal in Deutschland auch in großen Vogelkolonien an der Nordsee auf. Betroffen waren vor allem die seltenen Brandseeschwalben, aber auch Basstölpel und andere Seevögel. In Brutkolonien verbreitet sich die Infektionskrankheit durch die räumliche Nähe der Vögel sehr schnell und ist nur schwierig zu kontrollieren.

Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Ausbreitung des Virus durch gezielte Managementmaßnahmen in der Brutkolonien zu bekämpfen. Hier hat sich vor allem das zügige Absammeln toter Vögel als hilfreich erwiesen. Diese Maßnahme sollte aber unbedingt von fachkundigem Personal und nur in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt und den Umweltbehörden umgesetzt werden.

Aktualisierung am 17.05. In einer vorherigen Version hatten wir von eine Schwarzkopfmöwenkolonie im Landkreis Landshut gesprochen. Dort sind allerdings auch vor allen Dingen Lachmöwen betroffen. 

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz