Europas erfolgreichstes Naturschutzgesetz wird 40: Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Der LBV half bei Auswahl der Vogelschutzgebiete- weitere Anstrengungen zum Schutz der Vögel Europas nötig

Anlässlich des Inkrafttretens der EU-Vogelschutzrichtlinie vor 40 Jahren zieht der LBV eine gemischte Bilanz. Am 02. April 1979 legte die Richtlinie den Grundstein für einen europaweiten Naturschutz. Doch trotz vieler bisheriger Erfolge müssen auch zukünftig weitere Anstrengungen erfolgen, um einen flächendeckenden Vogelschutz zu garantieren.

Uhu sitzt auf einem dicken Ast eines Baumes, rechts von ihm sind die EU-Sterne in einem Ring zu sehen | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
In den 60er Jahren gab es nur noch 35 Uhu Brutpaare in Bayern, mittlerweile sind es etwa 500

Der LBV hatte bei der Entstehung einen maßgeblicher Anteil an der Auswahl der Schutzgebiete in Bayern und lädt zum 40. Jubiläum zu zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Freistaat ein, bei denen jeder Naturfreund viele Vogelarten in den durch die Richtlinie geschützten Gebieten hautnah erleben kann.

Es fehlt nach wie vor an Personal und Geld, um Erhaltungsziele konsequent umzusetzen

Rauhfußkauz auf einem Ast | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Rauhfußkauz im Nationalpark Bayerischer Wald

Die EU-Vogelschutzrichtlinie entstand aus der Erkenntnis, dass ein erfolgreicher Schutz von Zugvögeln ein grenzübergreifendes Problem ist und nur in gemeinsamer, europäischer Verantwortung gelöst werden kann. Grund dafür: Der stetige Verlust von durch die Jagd getöteter Singvögel in Südeuropa und der allgemeine Rückgang der Vogelbestände gelangte in den 1970er Jahren in das Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Vollständig umgesetzt ist sie aber auch nach 40 Jahren immer noch nicht. „Es fehlt nach wie vor an Personal und Geld, um die in den Managementplänen festgelegten Erhaltungsziele auch konsequent umzusetzen. Zudem ist dringend erforderlich, ein Schutzgebietsmonitoring aufzubauen, um Bestandsveränderungen der wertgebenden Vogelarten feststellen und im Bedarfsfall reagieren zu können“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter des LBV.

Zunächst verlief die Umsetzung in Bayern - wie auch andernorts – jedoch sehr schleppend, so dass oft nur durch den massiven Druck seitens der EU-Kommission Aktion gezeigt wurde, beispielsweise als Folge von Vertragsverletzungsverfahren oder Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Nichtsdestotrotz wurden bis heute 84 SPAs (Special Protection Areas) im Freistaat ausgewiesen, die knapp acht Prozent der bayerische Landesfläche einnehmen.

Der LBV hatte dabei durch die Erarbeitung eines Verzeichnisses wichtiger Vogelgebiete (Important Bird and Biodiversity Areas, IBA) in Bayern einen erheblichen Anteil an der Auswahl dieser Schutzgebiete. Dazu gehören sowohl der Bayerische Wald und der Spessart als auch die Lange Rhön oder das Ammerseegebiet.

Anlässlich des 40. Geburtstags der Vogelschutzrichtlinie bietet der LBV landesweit zahlreiche Veranstaltungen an, insbesondere Exkursionen in die Vogelschutzgebiete, wo die für sie wichtigen Vogelarten auch hautnah erlebt werden können. Eine Auftaktveranstaltung findet am 3. April bei Straubing statt.

Richtlinie ist grundsätzlich gut konstruiert

Ein Schwarzstorchpaar steht sich im Wald gegenüber, es scheint Herbst zu sein | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Von gezielten Artenhilfsprogramme konnte der Schwarzstorch sehr profitieren

Eine klare bayerische Erfolgsgeschichte weist dabei der Uhu auf: Während es im Jahr 1965 nur 35 Uhu-Brutpaare im Freistaat gab, wird der aktuelle Bestand auf ca. 500 Paare geschätzt – eine Entwicklung, die gewissermaßen aus eigener Kraft entstanden ist, denn die bayerischen Uhus waren nicht auf Wiedereinbürgerung und Aussetzung angewiesen.

Ein wichtiger Faktor war sicher ein speziell für die Art durchgeführtes Artenhilfsprogramm (AHP). Von weiteren AHPs mit intensiven Schutzmaßnahmen konnten zudem Arten wie Schwarzstorch, Wanderfalke oder Ortolan deutlich profitieren.

Dass die Richtlinie grundsätzlich gut konstruiert ist, bestätigte zuletzt der sogenannte Refit-Prozess im Jahr 2015. Zum Abschluss des hierbei durchgeführten öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnte EU-Kommissionspräsident Juncker feststellen: „FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind im Rahmen der E-Biodiversitätsstrategie höchst relevant und erfüllen ihren Zweck.“ Forscher von BirdLife International, der britischen Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) und der Universität Durham wiesen dabei nach, dass eine Bestandszu- beziehungsweise -abnahme einer Vogelart in der EU am meisten davon abhängt, ob sie in der Vogelschutzrichtlinie als aktiv besonders zu schützen gelistet ist – oder eben nicht.

Somit ist belegt, dass die Vogelschutzrichtlinie den Arten in den letzten Jahrzehnten tatsächlich geholfen hat.

Was muss sich also zukünftig verbessern?

Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Obwohl sich wichtige Zielarten gut entwickeln, lassen sich zunehmend Bestandsrückgänge innerhalb der weitverbreiteten Arten erkennen. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind die Vogelbestände EU-weit seit Inkrafttreten der Richtlinie um über die Hälfte zurückgegangen.

Deshalb fordert der LBV zusammen mit Partnerverbänden unter anderem, dass im Zuge der aktuell diskutierten Neuausrichtung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein jährlicher Betrag von 15 Milliarden Euro für den Naturschutz bereitgestellt wird. Nur durch eine ausreichende finanzielle Förderung können wirksame Managementpläne und zielgerichtete AHPs insbesondere für die Arten der Kulturlandschaft für eine gezielt umgesetzt werden.

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© Ralph Sturm

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