Erste Rote Liste wandernder Vogelarten erschienen

Durchziehende und überwinternde Gastvögel Deutschlands berücksichtigt

Zum ersten Mal in Deutschland ist in den "Berichten zum Vogelschutz" des Deutschen Rats für Vogelschutz (DRV) eine Rote Liste wandernder Vogelarten für Deutschland veröffentlicht worden. Bisher existierte die Rote Liste nur für in Deutschland brütende Arten, ohne dabei die 500 Millionen durchziehenden oder überwinternden Gastvögel zu berücksichtigen. Ein Viertel aller Zugvogelarten sind demnach in ihrem Bestand gefährdet.

Kuckuck auf einem Baum | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Auf der Liste wandernder Vogelarten: Der Kuckuck (Foto: Andreas Hartl)

Die neue Rote Liste zeigt die immense internationale Bedeutung Deutschlands für Gastvogelarten wie die Brandgans, die Samtente oder den Knutt auf, aber auch die Abhängigkeit der nationalen Zugvogelbestände von effektivem internationalem Schutz. Der LBV und sein Partner NABU fordern daher die vollständige Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie und eines UN-Abkommens zum Schutz wandernder Vogelarten, der Bonner Konvention.

Ein Viertel der Zugvögel ist gefährdet

Brandgans im Flug | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka

Wie international üblich, ergibt sich der Gefährdungsgrad einer Art aus ihrer Häufigkeit in Verbindung mit Bestandsveränderungen und besonderen Risikofaktoren. Insgesamt wurden rund 25 Prozent aller Arten als gefährdet eingestuft. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Situation bei den Gastvögeln ist damit etwas besser als bei Deutschlands Brutvögeln, denn dort gelten 50 Prozent aller Arten als bedroht.

Unter den Zugvögeln sind diejenigen Arten wesentlich stärker bedroht, die als Langstreckenzieher bis südlich der Sahara fliegen, während Arten mit nur kurzen Wanderungen innerhalb Europas weniger gefährdet sind. Auch die Arten der Agrarlandschaft und diejenigen der Küsten und Meere sind besonders stark gefährdet.

Schutz abhängig von internationaler Zusammenarbeit

Zugvögel kennen keine Grenzen, und damit hängt der Schutz von Zugvögeln von internationaler Zusammenarbeit ab. Dafür gibt es mit der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem dazugehörigen Netz von Vogelschutzgebieten in Europa eine hervorragende gesetzliche Grundlage. Aber auch über Europa hinaus muss im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten mit anderen Ländern gearbeitet werden", betonte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, der Mitherausgeber der Publikation ist.

Eine der in der Liste aufgeführten gefährdeten Arten ist der Kuckuck, dessen Zugverhalten der LBV im Rahmen eines internationalen Projektes mit modernsten technischen Methoden erforscht. "Bislang können wir die Ursachen für den Rückgang des Kuckucks nicht schlüssig erklären und hoffen, auf Basis der neu gewonnenen Erkenntnisse Schutzmaßnahmen für Zugvögel anstoßen zu können", erläuterte Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent.

Offshore-Windparks zerstören Lebensräume

Knutt im Wasser | © Dr. Christoph Moning © Dr. Christoph Moning
Auch der Knutt - ein Gastvogel in Deutschlands Wattenmeer - ist gefährdet

Deutschland ist jedoch nicht nur Brut- und Rastgebiet für Zugvögel, sondern für viele nördliche Arten auch ein wichtiges Überwinterungsgebiet. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. "Der NABU arbeitet daher mit Fischern vor Ort, um die für tauchende Vögel tödlichen Stellnetze durch beifangarme Fangmethoden zu ersetzen", berichtete Lachmann. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Offshore-Windanlagen eingeschränkt wird. "Darum kritisiert der NABU scharf den geplanten Bau des Offshore-Windparks Butendiek, der mitten im Hauptkonzentrationsgebiet der Sterntaucher, einem EU-Vogelschutzgebiet westlich von Sylt, gelegen ist."

Die Verbände fordern, in Deutschland und Europa endlich den wirksamen Schutz der EU-Vogelschutzgebiete umzusetzen und die Jagd auf im Bestand abnehmende Zugvogelarten vollständig einzustellen. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den afrikanischen Zielländern unserer Zugvögel von Nöten. Sie sehen dabei auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, die sich im Koalitionsvertrag einen verbesserten Schutz von Zugvögeln vorgenommen hat.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz