Ein Volksbegehren für die Bauern

Endlich werden Artenschutz und bessere Vergütung für die Landwirte zusammengebracht

Das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ ist mit dem Ziel angetreten, ein besseres Naturschutzgesetz zu schaffen, und will damit auch ausdrücklich die bäuerliche Landwirtschaft unterstützen. Das Volksbegehren wird einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. 

Blumenwiese im Sommer. In der Ecke ist das Signet des Volksbegehrens mit dem Eintragungszeitraum vom 31.1. bis 13.2.2019 zu sehen | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer

Damit werden Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft noch stärker gefördert und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt. Die Forderungen des Volksbegehrens sind somit eine echte Chance für Bayerns Landwirte.

Artenschutz und Ökonomie kommen zusammen

Blühfläche an einem Acker | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer
Zehn Prozent des Grünlands sollen künftig zu Blühwiesen werden

Das Volksbegehren schafft die Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Landwirtschaft. Dies ist eine große Chance für jeden Bauern. „Unsere Landwirte können sich darauf freuen, dass ihnen zusätzlich gute Angebote gemacht werden, um die Artenvielfalt zu unterstützen“, sagt Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende. „Dann kommen Artenschutz und Ökonomie zusammen, und die Landwirte bekommen eine andere Perspektive als wachsen oder weichen.“

Der Gesetzesentwurf zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er den Landwirten an drei entscheidenden Stellen eine interessante wirtschaftliche Perspektive bietet. „So müssen dann zehn Prozent des Grünlands künftig zu Blühwiesen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bayerische Staatsregierung den Landwirten ein richtig gutes Angebot unterbreiten müssen“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Neben der Tatsache, dass die Nachfrage nach Biolebensmitteln in der bayerischen Bevölkerung ständig wächst, könnte die Bayerische Staatsregierung nicht zuletzt von Österreich lernen. Gute Förderprogramme kombiniert mit einem massiven Ausbau des Nachfragemarktes haben dort dazu geführt, dass bereits 27 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden.

Insbesondere die Umstellung aller Kantinen in Behörden, Schulen, Universitäten und Krankenhäusern hatten den Absatzmarkt gestützt. Hier hat Bayern einen enormen Nachholbedarf. „Mit dem Volksbegehren schaffen wir endlich einen Sprung in Richtung nachhaltige Landwirtschaft. Das wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Bauern stärken“, sagt Richard Mergner Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Landwirte werden als Partner benötigt

Fließgewässer ohne Randstreifen, das Feld geht quasi direkt bis zum Gewässer | © LBV © LBV
Felder dürfen nicht mehr bis zum Rand von Gewässern gehen, damit Dünger und Pestizide nicht hinein gelangen

Ausgangspunkt des Volksbegehrens ist das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Dieses Artensterben findet vor allem im Acker- und Grünland statt und ist eine vielfach in Studien nachgewiesene Tatsache.

Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind.

Mit dem Volksbegehren wird der Staat verpflichtet, zunächst zehn und später 13 Prozent der Landesfläche für einen Biotopverbund im Offenland zu schaffen. Dies wird in bewährter Manier über Flächenförderung und Flächenankauf geschehen. Hier werden die Landwirte als Partner benötigt.

Überfällig ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen, die in allen Bundesländern außer Bayern bereits gesetzlich verpflichtend sind. Sie dienen dem Schutz der Bäche und Flüsse vor dem Eintrag von Düngern, Pestiziden und Schlamm und stellen gleichzeitig ein Rückgrat des Biotopverbundes dar. Beweidung und Grünlandnutzung wird auf diesen Streifen weiterhin erlaubt sein.

Hintergrund zum Volksbegehren Artenvielfalt

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen.

Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen.

Online ist dies nicht möglich.

Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 160 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Mehr Infos zum Volksbegehren Artenvielfalt

Website des Volksbegehrens Artenvielfalt

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© Ralph Sturm

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