Ein Meilenstein für mehr Transparenz bei Ausgleichsflächen
Zielzustände der bayerischen Ausgleichs- und Ersatzflächen erstmals in der LBV-Web-App „AuFi“ veröffentlicht
Seit April 2021 rufen wir alle dazu auf, Ausgleichsflächen in Bayern genau unter die Lupe zu nehmen. Herzstück der Aktion ist „AuFi“, eine Web-App, die auf öffentlichen Daten des Ökoflächenkatasters (ÖFK) des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) basiert. Nutzer*innen von AuFi finden HIER viele wichtige Informationen zu Ausgleichsflächen kombiniert in einer intuitiv bedienbaren Web-App. Dabei können eigene Beobachtungen zu den gesetzlich geforderten Flächen auch gleich online gemeldet werden. Erschwert wurde den Nutzer*innen von AuFi die Bewertung der Ausgleichsflächen bislang vor allem durch das Fehlen von Informationen über festgesetzte Zielzustände und Pflegemaßnahmen der Flächen. Diese Angaben liegen zwar vor, waren bisher allerdings nicht öffentlich zugänglich. Auf Anfrage des LBV hat das LfU nun der Veröffentlichung dieser zentralen Informationen zugestimmt.

Wir freuen uns sehr, dass das LfU es uns durch seine Zustimmung ermöglicht, AuFi um diese wertvollen Informationen zu ergänzen. Jetzt kann sich jede und jeder ganz einfach darüber informieren, ob auf der Ausgleichsfläche nebenan zum Beispiel eine Streuobstwiese oder ein Magerrasen entstehen soll. Für uns ist das ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Zielzustand einer Fläche ist unbedingt erforderlich, um Bewertung abgeben zu können
Ab sofort sind die Informationen des ÖFK zu Zielzuständen und Pflegemaßnahmen der Ausgleichs- und Ersatzflächen Teil der Datengrundlage der LBV-Web-App AuFi und damit frei zugänglich und öffentlich einsehbar.
Generell wird schon in den Planunterlagen des zugehörigen Eingriffsverfahrens festgelegt, welche Ziele auf einer Ausgleichsfläche verwirklicht werden sollen. Der sogenannte Zielzustand kann dabei verschiedene Lebensräume umfassen, darunter zum Beispiel Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Magerrasen, Mischwald oder Flussrenaturierungen. Häufig sind auch Pflegemaßnahmen konkretisiert, beispielsweise ob, wann und wie häufig eine Wiese gemäht werden muss.
Damit jede und jeder auch mit AuFi den Zustand einer Ausgleichsfläche bewerten kann, ist es unbedingt erforderlich, den Zielzustand zu kennen – denn nur so lässt sich abschätzen, ob der aktuelle Zustand schon dem festgesetzten geplanten Lebensraum entspricht, auf einem guten Weg dahin ist oder ob noch Nachholbedarf besteht.
Forderungen des LBV

An vielen Orten in Bayern sind auf Ausgleichsflächen bereits wertvolle Lebensräume entstanden. Studien der vergangenen Jahre und aktuelle Untersuchungen des LBV belegen allerdings zum Teil auch eklatante Missstände bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wir hatten daher schon zu Beginn des Jahres vier Forderungen an die bayerische Gesetzgebung und Verwaltung gestellt.
Die Meldung aller Kompensationsflächen an das ÖFK, eine gesetzliche Nachweisverpflichtung für Eingriffsverursacher, zusätzliches Personal in den Genehmigungsbehörden und die transparente Umsetzung der Eingriffsregelung über das Ökoflächenkataster sollen den Weg zu gelungenen Ausgleichsflächen ebnen.
Mit dieser Ergänzung von AuFi sind wir der Umsetzung unserer Forderung nach mehr Transparenz schon ein Stück nähergekommen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsflächen können einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Damit alle Ausgleichsflächen zu solchen Erfolgsgeschichten werden, müssen die bayerische Gesetzgebung und Verwaltung jetzt transparent und verantwortungsbewusst handeln.
