Der Weg zu echten Ausgleichsflächen für die Artenvielfalt

Damit Flächen tatsächlich Verlust ausgleichen, stellt der LBV vier konkrete Forderungen an bayerische Gesetzgebung und Verwaltung

LBV-Studien und andere wissenschaftlichen Arbeiten haben in den vergangenen Jahren immer wieder Mängel bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Freistaat aufgezeigt. 2020 hat der LBV deshalb ein bayernweites Projekt gestartet, um Missstände und Erfolge bei Ausgleichs- und Ersatzflächen aufzuzeigen.

Blumen_auf_Magerrasen  | © Dr. Eberhard Pfeuffer © Dr. Eberhard Pfeuffer
Damit alle Ausgleichs- und Ersatzflächen zu Erfolgsgeschichten werden, müssen die Verantwortlichen den Weg für eine konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ebnen

Um Eingriffe in die Natur zu kompensieren, müssen durch Ausgleichs- und Ersatzflächen neue Lebensräume geschaffen werden. Doch die gesetzlich geforderten Kompensationsmaßnahmen werden häufig gar nicht oder nur unzureichend durchgeführt.

Vorbildliche Ausgleichsflächen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie. Damit in Zukunft alle Ausgleichsflächen diese Ziele erfüllen und der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen wird, müssen Gesetzgebung und Verwaltung nun dringend handeln.

Im Rahmen unseres bayernweiten Projekts zu Missständen bei Ausgleichsflächen stellen wir deshalb vier konkrete Forderungen an die bayerische Gesetzgebung und Verwaltung, damit in Zukunft alle Kompensationsflächen erfolgreich umgesetzt werden.

Die Forderungen des LBV zur Kompensation und für Ausgleichsflächen in Bayern:

1. Meldung der Kompensationsflächen
Gemeinden und Genehmigungsbehörden müssen Kompensationsflächen zuverlässig an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) melden. Somit kann in Zukunft das Ökoflächenkataster des LfU jederzeit einen vollständigen Überblick über alle Ausgleichsflächen in Bayern geben.

2. Gesetzliche Nachweisverpflichtung für Eingriffsverursacher
Der Eingriffsverursacher wird gesetzlich zu einem Nachweis verpflichtet. Damit wird die Entwicklung der Ausgleichs- und Ersatzflächen regelmäßig gegenüber den Genehmigungsbehörden nachgewiesen.

3. Zusätzliches Personal in den Genehmigungsbehörden
An Genehmigungsbehörden wird zusätzliches Personal eingestellt, damit die vorschriftsmäßige Umsetzung der Ausgleichsflächen in Größe und Qualität durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt wird.

4. Transparente Eingriffsregelung
Das Ökoflächenkataster wird zu einer öffentlich einsehbaren, vollständigen Datengrundlage, anhand derer sich jede*r über Zielzustände, verantwortliche Genehmigungsbehörden und den Stand der Umsetzung von Ausgleichsflächen informieren kann.

Mehr Infos:

Details zu den vier Forderungen des LBV zur Kompensation in Bayern können nachgelesen werden unter www.lbv.de/ausgleichsflaechen. Hier stehen die Forderungen auch als Postkarte zum Download bereit.

Mit der Postkarte können Bürger*innen die Entscheidungsträger vor Ort, also Gemeinderät*innen, Bezirkstagsabgeordnete, Landrät*innen, Landtagsabgeordnete und Bürgermeister*innen, gezielt auf das Thema Ausgleichsflächen ansprechen.

Wer sich einen Überblick über die Ausgleichsflächen in der Umgebung verschaffen will, kann dafür die LBV-App AuFi unter www.lbv.de/aufi nutzen. Mit AuFi können Ausgleichsflächen ganz einfach gefunden und Beobachtungen zu den Flächen gemeldet werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ausgleichs- und Ersatzflächen finden Sie hier.

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© Ralph Sturm

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