Der Bayerische Aktionsplan Wolf wird mit Füßen getreten

Kritik an Abschuss-Freigabe - Wir fordern konsequente Umsetzung des „Bayerischen Aktionsplans Wolf“ und Überprüfung der Entscheidungsfindung

Wir kritisieren die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, einen Wolf zu entnehmen, der bis Mitte Dezember in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land, Weidetiere und Gehegewild gerissen hatte.

Wolf | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Das Zusammenleben von Wolf und Mensch sollte erreicht werden.

Begründung der Entnahmegenehmigung nicht stichhaltig

Die vorgelegte Begründung für die Entnahmegenehmigung ist nicht stichhaltig und tritt den Bayerischen Aktionsplan Wolf mit Füßen. Aus unserer Sicht hätte bei der Entscheidungsfindung der gemeinsam erarbeitete Aktionsplan unter allen Umständen eingehalten werden müssen. Ein Abschuss muss immer ein Einzelfall und eine Ausnahme bleiben. Die in diesem konkreten Fall genannte Voraussetzung dafür, nämlich die Gefährdung von Menschen, ist allerdings nicht gegeben. Wir fordert deshalb eine parlamentarische Überprüfung der Entscheidungsfindung anhand der Kriterien des Bayerischen Aktionsplans Wolf und einen Einblick in den Bericht der Expertenkommission.

Politik stellt sich gegen den Aktionsplan

Obwohl die juristischen Hürden für die Entnahme eines Wolfes sehr hoch und die Voraussetzungen dafür nach den bislang vorliegenden Informationen aus unserer Sicht nicht gegeben sind, wird hier eine politische Entscheidung gegen die gemeinsam entwickelten Grundsätze des bayerischen Aktionsplans gefällt. Die jetzt getroffene Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für alle, die an der Entwicklung des Aktionsplans Wolf beteiligt waren. Es entsteht der Eindruck, dass man sich erst gar nicht an die Regeln halten wollte und von vorneherein den Abschuss des Wolfes geplant hatte.

Gefährdung von Menschen nicht gegeben

Wie bekannt geworden ist, waren an den in der Region dokumentierten Rissen von Nutztieren zwei verschiedene Wölfe beteiligt. In der von der Regierung von Oberbayern vorgelegten Aufstellung der Einzelfälle hat es trotz der jahreszeitlich bedingt in Siedlungsnähe erfolgten Ereignisse – Tiere werden im Winter nun einmal in Tallagen und am Rande von Siedlungen gehalten - in keinem Fall eine Gefährdung von Menschen gegeben. Auch bei der einzigen direkten Begegnung am 15.12.2021 in Bergen ist der Wolf umgehend geflüchtet, als der Tierhalter hinzukam. Die von der Regierung von Oberbayern angeführte erhöhte Wahrscheinlichkeit für gefährliche Begegnungen zwischen Wolf und Mensch ist deshalb für uns nicht nachvollziehbar.

Unterstützung des Aktionsplans Wolf

Wir unterstützen die Grundsätze und Vorgaben des Bayerischen Aktionsplans Wolf. Darin ist als eine mögliche Voraussetzung für eine legale Entnahme aufgeführt, dass ein Wolf ohne Provokation aggressiv auf Menschen oder begleitende Hunde reagiert. Dies war in der betroffenen Region bislang nicht der Fall. Insofern gibt es auch keine sachliche Begründung dafür, diesen Wolf jetzt zu schießen.

Zusammenleben von Wolf und Mensch

Unser Ziel ist, das Zusammenleben von Wolf und Mensch zu erreichen. Für diese Herausforderung ist es von großer Bedeutung, dass wir alle mehr über die Lebensweise der Wölfe erfahren, um ein realistisches Bild dieser mit so vielen Vorurteilen und Ängsten behafteten Tierart zu erhalten. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass jeder Wolf beliebig zum Problem-Wolf erklärt und geschossen werden kann.

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© Ralph Sturm

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