CSU-Initiative gegen neue Stellen im Naturschutz

Abstimmung am Mittwoch im Landtag – LBV befürchtet schweren Schlag gegen den Naturschutz in Bayern

Im Nachtragshaushalt 2018 hatte das bayerische Kabinett bereits acht neue Stellen für die unteren Naturschutzbehörden in Bayern bewilligt, doch diese sollen nun wieder gestrichen werden. Auslöser ist ein unbegründeter Antrag mehrerer CSU-Abgeordneter.

Ein dreieckiges Schild mit einem dicken grünen Rand, einer weißen Innenfläche und einem symobolhaften schwarz-weißen Vogel. Über dem Vogel steht Naturschutzgebiet. | © Carola Bria © Carola Bria
Die Untere Naturschutzbehörden sind für den gesetzlichen Naturschutz zuständig

Das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. Eine Genehmigung des Antrags wäre ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Bayern. Gerade in der Naturschutzverwaltung brauchen wir dringend mehr Fachpersonal. Die Ankündigungen des designierten Ministerpräsidenten haben uns Hoffnung gemacht, auch hier den Rückhalt der Politik zu bekommen.

Ernsthaftigkeit politischer Versprechen verpuffen

Der designierte Ministerpräsident Markus Söder hatte mit der Vorstellung seines 10-Punkte-Plans Mitte Januar ein positives Signal für den Naturschutz in Bayern gesetzt, da das Motto seines Naturpakets lautete: „Naturschutz flächendeckend in Bayern“. Und eben dieser flächendeckende Naturschutz liegt zu einem großen Teil in den Händen der unteren Naturschutzbehörden (UNB) an den 71 Landratsämtern.

Während die Aufgabenbereiche der UNBs in den letzten Jahren jedoch durch zusätzliche neue Themen und Anforderungen immer größer werden, wird dort die Personalnot immer akuter. Die Ankündigungen von Seiten der Staatsregierung haben bei uns die Hoffnung geweckt, dass der Naturschutz in Bayern die dringend notwendige Unterstützung bekommt. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Verwaltung ist dabei die Messlatte, wie ernst es der Staatsregierung mit ihren Ankündigungen wirklich ist.

Unserer Ansicht nach wären die aus dem Nachtragshaushalt zugesagten acht neuen Stellen für die unteren Naturschutzbehörden nur konsequent. Diese Stellen nun wieder zu streichen – aufgrund eines Antrags weniger Abgeordneter ohne eine Begründung – ließe die Ernsthaftigkeit der politischen Versprechen verpuffen. Wir hoffen jedoch, dass die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung in Sachen Naturschutz am Mittwoch im Landtag gestärkt werden kann.

Wortlaut der Änderung:

Der Änderungsantrag "der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Josef Zellmeier, Gudrun Brendel-Fischer, Ingrid Heckner, Peter Winter, Walter Nussel, Petra Dettenhöfer, Wolfgang Fackler, Hans Herold, Heinrich Rudrof, Klaus Stöttner, Ernst Weidenbusch, Georg Winter und Fraktion (CSU)

Nachtragshaushaltsplan 2018; hier: Personalmittel der unteren Naturschutzbehörden (Kap. 03 09 Tit. 422 01)

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 wird folgende Änderung vorgenommen: Bei Kap. 03 09 Tit. 422 01 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 336,7 Tsd. Euro von 184.242,5 Tsd. Euro auf 183.905,8 Tsd. Euro vermindert.

Begründung: Die im neuen Art. 6 Abs. 16 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Haushaltsgesetz 2017/2018 vorgesehenen acht Planstellen für die unteren Naturschutzbehörden sollen nicht neu ausgebracht werden. Die hierfür erforderlichen Personalmittel sind daher zu streichen. Der Stellenplan wird über einen gesonderten Antrag zum Haushaltsgesetz angepasst"

Update: Planstellen nicht gestrichen

Nach neusten Informationen (Stand: 01.02.2018) sind die geplanten Stellen nicht gestrichen, sondern vorerst gesperrt. Mehr Informationen kann man der Süddeutschen Zeitung entnehmen.

Kathrin-Hawelka

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© Ralph Sturm

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