Brachvogel und Co. unter Druck

LBV fordert Jäger zum freiwilligen Verzicht auf die Maibockjagd in Wiesenbrütergebieten auf

Ab dem 1. Mai ist die Jagd auf Rehwild wieder erlaubt. Für viele Jäger ein fester Termin im Kalender, um den Maibock zu schießen. Das Problem: In Gebieten mit Wiesenbrütern kann die Jagd erhebliche Störungen bei den gerade brütenden Vögeln, wie Großer Brachvogel oder Kiebitz verursachen.

Kiebitz Altvogel mit Jungvögel auf einer Wiese | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Wiesenbrüter, wie der Kiebitz, sind stark gefährdet durch Entwässerung und Trockenheit. Die Maibock-Jagd ist eine weitere Störung in der sensiblen Brutzeit.

Der LBV fordert die Jäger auf, in sensiblen Wiesenbrütergebieten auf die Maibock-Jagd während der Brutzeit freiwillig zu verzichten, wie es bereits andere Jäger vormachen und den Schutz von Brachvogel, Bekassine oder Kiebitz voranzustellen.

Störungen durch abendliche Jagd

Jägerhochsitz im Königsauer Moos | © Jochaim Aschenbrenner © Jochaim Aschenbrenner
Ein Jägerhochsitz mitten im Wiesenbrütergebiet kann zu erhebliche Störungen führen

Am 1. Mai beginnt wieder die Jagd auf das Rehwild und zahlreiche bayerische Jäger werden abends auch in Wiesengebieten auf ihren Jagdkanzeln sitzen. Viele sind sich dabei nicht bewusst, dass diese Jagdform zu erheblichen Störungen der gerade brütenden Wiesenvögel führen kann.

Unsere Wiesenbrüterschützer vor Ort berichten beispielsweise aus dem Königsauer Moos bei Dingolfing, den Wiesen südlich des Ammersees, dem Haarmoos bei Laufen sowie den schwäbischen Gebieten Mertinger Höll und Pfäfflinger Wiesen von Jägern, die teils massive Jagdkanzeln mitten in den Brutgebieten der störungsempfindlichen Vögel gebaut haben.

Stressfaktoren für Wiesenbrüter

Jaegersitz mitten auf einer Wiese | © Johnnes Ruf © Johnnes Ruf
Die Jagd stellt einen zusätzlichen Stressfaktor für Wiesenbrüter dar

Die Situation für bodenbrütende Vögel ist höchst alarmierend und hat sich durch die Entwässerung vieler Gebiete und die Trockenheit in den letzten Jahren weiter stark verschlechtert.

Abendliche oder nächtliche Störungen durch die Jagd bedeuten erheblichen Stress und zusätzliche Gefahren für die Vögel und ihren gerade schlüpfenden Nachwuchs. Das gilt vor allem wenn die geschossenen Rehe mit Fahrzeugen aus den Wiesen geborgen werden.

Zum Teil werden die Innereien der erlegten Tiere auch vor Ort liegen gelassen. Das lockt nächtliche Beutegreifer, wie den Rotfuchs, an und stellt eine weitere Gefahr für die jungen Wiesenbrüter dar.

Positives Beispiel: Die Zusammenarbeit von Jägern und Naturschützern

Großer Brachvogel auf einer Wiese | ©  Gunther Zieger © Gunther Zieger
Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz sind kein Widerspruch

Dabei gibt es auch positive Beispiele. In vielen Gebieten arbeiten Jäger, Landwirtschaft und Naturschutz bereits sehr eng und vertrauensvoll zusammen, um die letzten bayerischen Wiesenbrüter zu schützen.

Viele Jäger in wichtigen Wiesenbrütergebieten, wie beispielsweise dem Wiesmet am Altmühlsee oder in der Regentalaue bei Cham, haben sich vor Ort mit dem Naturschutz auf einen freiwilligen Verzicht der Jagd zu dieser sensiblen Zeit geeinigt und leisten so ihren Beitrag zum Schutz von Brachvogel und Co.

Der LBV fordert auch andere Jäger mit Revieren in sensiblen Wiesenbrütergebieten auf, dort im Mai auf die Jagd zu verzichten und dem guten Beispiel ihrer Kollegen zu folgen.

Hintergrundinfo

Wiesenbrüter gehören zu den am stärksten gefährdeten Vogelarten Bayerns.

Von den neun Arten, die zu dieser Vogelgruppe zählen, stehen sieben (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Grauammer) auf der Roten Liste in der Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“ und zwei (Kiebitz, Wachtelkönig) in der Kategorie 2 „stark gefährdet“.

Sie geraten durch verschiedene Faktoren unter Druck. Insbesondere der Verlust und die Verschlechterung ihres Lebensraumes durch intensive Bewirtschaftung, Entwässerung und Störungen durch menschliche Aktivitäten setzen ihnen schwer zu.

In den meisten Gebieten erreichen die charismatischen Arten keinen ausreichenden Bruterfolg mehr. Deshalb müssen alle Gefährdungsfaktoren vermieden werden, die verhindern, ihren Erhaltungszustand wieder zu verbessern.

Zurück

© Ralph Sturm

Unterstützen Sie uns beim Kiebitz-Schutz! Wir schützen Gelege, beraten Landwirte und kaufen Brutgebiete an.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz