Betonflut statt Naturvielfalt

"Ein schwarzer Tag für Bayerns Natur“: Volksbegehren gegen den Flächenfraß unzulässig

Heute hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil zum Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ bekannt gegeben. Aus formalen Gründen lehnten die Richter den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf als unzulässig ab.

Vereine aus Bayern mit Plakten bei der Verkündung zum Volksbegehren Flächenfrass vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof | © Kathrin Struller © Kathrin Struller
Vereine aus ganz Bayern mit Plakaten bei der Verkündung zum Volksbegehren Flächenfrass vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Ihnen fehlten konkrete Vorgaben, wie die Forderungen von weniger Flächenverbrauch in den einzelnen Kommunen umgesetzt werden soll. Daher ist die Enttäuschung beim LBV groß, denn das Problem der Flächenversiegelung existiert nach wie vor:

„Auch heute verschwindet ein Stück unserer bayerischen Heimat unter Beton und Asphalt“, kommentiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer die Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Bayern ist Spitzenreiter beim Flächenverbrauch

Bayern ist bundesweit Spitzenreiter beim Flächenverbrauch, daher trägt die Bayerische Staatsregierung eine besondere Verantwortung, wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung zu entwickeln.

„Tiere und Pflanzen verlieren ihren Lebensraum, die Vielfalt unserer Landschaft und damit des Lebens in ihr nimmt immer mehr ab. Wir dürfen nicht zulassen, dass Bayern mit solcher Geschwindigkeit seine Landschaft, seine Vielfalt und damit seinen leben- und liebenswerten Charakter verliert. Wir müssen den Flächenverbrauch endlich wirksam reduzieren. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen, die für ein lebenswertes Bayern und für die biologische Vielfalt kämpfen,“ so der LBV-Vorsitzende weiter.

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© Ralph Sturm

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