Bejagung des Wolfs ist kein Herdenschutz

LBV begrüßt Entscheidung der EU zur 100 prozentigen Förderung von Herdenschutz und Kompensation

Wir begrüßen die kürzlich getroffene Entscheidung der EU, Herdenschutz und Kompensation nun zu 100 Prozent fördern zu können. Jetzt ist die bayerische Staatsregierung am Zug, die Herdenschutz-Förderung für betroffene Tierhalter schnellstmöglich und unkompliziert zu ermöglichen.

Ein Wolf liegt auf Waldboden, den Kopf hat er in die Höhe gestreckt | © Marcus Bosch © Marcus Bosch
Ein guter Erhaltungsstatus des Wolfs ist in Deutschland und Bayern noch in weiter Ferne

Nachdem die offiziellen Zahlen zur Entwicklung von Wölfen in Deutschland aktuell vorliegen, wurde auch im Freistaat für das Monitoringjahr 2017/2018 wieder ein neues Rudel, diesmal im Veldensteiner Forst, bestätigt. Wir kritisieren vor diesem Hintergrund Vertreter aus Politik und Landwirtschaft sowie Teilen der Jagdlobby, die immer wieder aufs Neue eine präventive Bejagung der Wölfe beziehungsweise eine „Bestandsobergrenze“ fordern.

Bejagung ist kein Herdenschutz. Abschussquoten von Wölfen helfen keinem einzigen Weidetier, solange die Herde nicht möglichst wolfssicher geschützt wird.

Praktikabler Herdenschutz & Weidemanagement bleiben das A und O

Ein weißer Herdenschutzhund der Rasse Maremmen Abruzzen-Schäferhund steht inmitten von Schafen | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Ein weißer Herdenschutzhund der Rasse Maremmen Abruzzen

Durch die kürzlich getroffene Entscheidung der Europäischen Kommission sind Herdenschutzmaßnahmen und Schäden durch Wolfsrisse oder veterinärmedizinische Behandlungskosten nun zu 100 Prozent anstatt der bisherigen 80 Prozent finanzierbar.

Jetzt sind die Länder am Zug, die Förderung schnellstmöglich und unkompliziert zu ermöglichen. Der Präventionsfonds sollte dazu in ein staatliches Förderprogramm beziehungsweise eine Richtlinie zum Herdenschutz umgewandelt werden. Wir fordern außerdem, dass der seit vielen Jahren in Bayern von Naturschutzverbänden getragene und vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderte Ausgleichsfonds künftig staatlich übernommen wird. Denn bei regelmäßiger Präsenz von großen Beutegreifern ist ein Schadensausgleich die Aufgabe der öffentlichen Hand.

Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs lehnen wir ab. Ein guter Erhaltungszustand der Art ist in Deutschland und Bayern noch in weiter Ferne. In deutschen Wolfsgebieten gibt es regelmäßig Verluste durch Straßenverkehr und illegale Abschüsse.

Dazu kommt die natürliche Sterblichkeit, die gerade im ersten Lebensjahr bei etwa 50 Prozent liegt. Sogenannte auffällige Wölfe können im Einzelfall bereits jetzt schon laut geltendem Naturschutzrecht entnommen werden. Guter und praktikabler Herdenschutz beziehungsweise ein angepasstes Weidemanagement dagegen bleiben das A und O und müssen entsprechend gefördert werden – daran führt kein Weg vorbei.

Hintergrund

Wie in den vergangenen Jahren befinden sich laut BfN und DBBW in Brandenburg mit nun 26 Rudeln und 12 Paaren die meisten Wolfsterritorien. Sachsen und Niedersachsen haben jeweils 22 Wolfsterritorien, wobei in Sachsen die Anzahl der Rudel mit 18 höher ist als in Niedersachsen mit 13.

Weitere Rudel gibt es in Sachsen-Anhalt (ein Territorium weniger als im Vorjahr), Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Im Freistaat wurde ein neues Rudel im Veldensteiner Forst bestätigt. Das letztjährige Rudel aus dem Bayerischen Wald hat Bayern verlassen und scheint sich seit längerem in Tschechien aufzuhalten. Die territorialen Einzeltiere verteilen sich auf Mecklenburg-Vorpommern (2) und Thüringen (1).

Somit sind in sieben Bundesländern Wölfe territorial ansässig, in allen anderen Flächenländern außer dem Saarland wurden durchziehende Wölfe nachgewiesen. Das zeigt, dass es in allen Ländern Gebiete gibt, die als potentielle Wolfsterritorien in Frage kommen. Den Regierungen und Weidetierhaltern dieser Länder empfehlen wir, sich frühzeitig um einen guten Herdenschutz zu kümmern. Auch durchziehende Wölfe können Schaden anrichten, wenn sie auf ungenügend geschützte Weidetiere treffen.

Das Monitoring bezieht sich auf den Zeitraum von 1. Mai 2017 (Geburt der Welpen) bis zum 30. April 2018. Da die Auswertung der Monitoringdaten aus den Ländern durch die DBBW Zeit benötigt, werden die Daten mit einigen Monaten Verzug veröffentlicht.

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© Ralph Sturm

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