Bejagung des Wolfs ist kein Herdenschutz
LBV begrüßt Entscheidung der EU zur 100 prozentigen Förderung von Herdenschutz und Kompensation
Wir begrüßen die kürzlich getroffene Entscheidung der EU, Herdenschutz und Kompensation nun zu 100 Prozent fördern zu können. Jetzt ist die bayerische Staatsregierung am Zug, die Herdenschutz-Förderung für betroffene Tierhalter schnellstmöglich und unkompliziert zu ermöglichen.
Nachdem die offiziellen Zahlen zur Entwicklung von Wölfen in Deutschland aktuell vorliegen, wurde auch im Freistaat für das Monitoringjahr 2017/2018 wieder ein neues Rudel, diesmal im Veldensteiner Forst, bestätigt. Wir kritisieren vor diesem Hintergrund Vertreter aus Politik und Landwirtschaft sowie Teilen der Jagdlobby, die immer wieder aufs Neue eine präventive Bejagung der Wölfe beziehungsweise eine „Bestandsobergrenze“ fordern.
Bejagung ist kein Herdenschutz. Abschussquoten von Wölfen helfen keinem einzigen Weidetier, solange die Herde nicht möglichst wolfssicher geschützt wird.
Praktikabler Herdenschutz & Weidemanagement bleiben das A und O
Durch die kürzlich getroffene Entscheidung der Europäischen Kommission sind Herdenschutzmaßnahmen und Schäden durch Wolfsrisse oder veterinärmedizinische Behandlungskosten nun zu 100 Prozent anstatt der bisherigen 80 Prozent finanzierbar.
Jetzt sind die Länder am Zug, die Förderung schnellstmöglich und unkompliziert zu ermöglichen. Der Präventionsfonds sollte dazu in ein staatliches Förderprogramm beziehungsweise eine Richtlinie zum Herdenschutz umgewandelt werden. Wir fordern außerdem, dass der seit vielen Jahren in Bayern von Naturschutzverbänden getragene und vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderte Ausgleichsfonds künftig staatlich übernommen wird. Denn bei regelmäßiger Präsenz von großen Beutegreifern ist ein Schadensausgleich die Aufgabe der öffentlichen Hand.
Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs lehnen wir ab. Ein guter Erhaltungszustand der Art ist in Deutschland und Bayern noch in weiter Ferne. In deutschen Wolfsgebieten gibt es regelmäßig Verluste durch Straßenverkehr und illegale Abschüsse.
Dazu kommt die natürliche Sterblichkeit, die gerade im ersten Lebensjahr bei etwa 50 Prozent liegt. Sogenannte auffällige Wölfe können im Einzelfall bereits jetzt schon laut geltendem Naturschutzrecht entnommen werden. Guter und praktikabler Herdenschutz beziehungsweise ein angepasstes Weidemanagement dagegen bleiben das A und O und müssen entsprechend gefördert werden – daran führt kein Weg vorbei.