Beim Flächensparen ein „Mangelhaft“

LBV stellt Staatsregierung zur Halbzeit der Legislaturperiode ein Zwischenzeugnis im Bereich Naturschutz aus – Anbindgebot wie angekündigt verschärfen

Seit zweieinhalb Jahren ist die Koalition von CSU und Freien Wählern im Amt. Zur Halbzeit der Legislaturperiode im Freistaat zieht der bayerische Naturschutzverband LBV deshalb eine Zwischenbilanz im Bereich Naturschutz. Erfreuliche Entwicklungen sind dabei vor allem auf das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ zurückzuführen.

Gerodeter Wald | © Christian Stiersdorfer © Christian Stiersdorfer
Kein Bild aus Amazonien, sondern Alltag in Bayern: Dieser Wald bei Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) mit vielen kartierten Biotopen wurde 2019 vollständig gerodet, um dem Neubau eines Baumarktes zu weichen. Das alte Baumarktgebäude in einem bestehende

In diesem Zusammenhang begrüßt der LBV beispielsweise die Ausweisung von Naturwaldflächen oder die deutliche Aufstockung von Personal und Finanzen im Natur- und Artenschutz der Behörden. In einem zentralem Themenfeld sind jedoch keinerlei Fortschritte erzielt worden: beim Flächenverbrauch.

Über zehn Hektar unserer schönen bayerischen Natur verschwinden täglich unter Asphalt und Beton. Das ist inakzeptabel, weshalb dieser Raubbau an unserer Heimat dringend reduziert werden muss. Zwar hat sich die Staatsregierung die Reduktion auf fünf Hektar pro Tag im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, aber faktisch werden bis heute keinerlei wirksame Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere Halbzeitbilanz in diesem Punkt lautet daher ‚mangelhaft‘.

Lockerung des Anbindegebots im Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Im Zusammenhang mit dem schlechten Abschneiden der Staatsregierung beim Flächensparen kritisiert der LBV insbesondere die nach wie vor geltende Lockerung des Anbindegebots im Landesentwicklungsprogramm (LEP). Mit dieser Lockerung ebnete die Staatsregierung 2018 den Weg für noch mehr Gewerbegebiete an Autobahnanschlussstellen, selbst wenn dort keinerlei bestehende Strukturen vorhanden sind. Damit wird aus Sicht des LBV der weiteren Zersiedelung der Landschaft Vorschub geleistet.

Ein Beispiel dafür ist auch das geplante Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz (Landkreis Schwandorf) mitten in einem geschlossenen, schützenswerten Waldgebiet. Das gelockerte Anbindegebot erleichtert hier die Genehmigung des Vorhabens, dem 20 Hektar gesunder und artenreicher Staatswald zum Opfer fallen sollen.

Eigentlich wurde mit Beschluss des Bayerischen Ministerrats bereits im Juli 2019 die Rücknahme der Lockerung im Anbindegebot angekündigt, was bis heute jedoch nicht im Landesentwicklungsprogramm umgesetzt ist.

Wie lange dauert es in Bayern eigentlich, eine Schublade aufzumachen? Man bräuchte ja nur die alte, strengere Regelung herausholen und wieder in Kraft zu setzen. Doch hier drängt sich der Verdacht auf, dass dahinter Strategie steckt. So werden Kommunen eingeladen, noch schnell große Flächen zu überplanen, bevor das in wenigen Jahren politisch nicht mehr durchsetzbar ist. Der LBV fordert daher von der Staatsregierung, die angekündigte Verschärfung beim Anbindegebot umgehend umzusetzen.

Bayern verliert zunehmend sein Gesicht

Der fortschreitende Flächenverbrauch im Freistaat führt aus Sicht der bayerischen Artenschützer*innen immer mehr zur Zerschneidung und Fragmentierung von Lebensräumen und ist damit eine wichtige Ursache für den ungebremsten Rückgang der Artenvielfalt.

Darüber hinaus geht es aber auch noch um den Charakter der bayerischen Landschaft und somit unserer Heimat. Hier verliert Bayern zunehmend sein Gesicht.

Das zeigt sich aktuell etwa auch bei der Planung einer sogenannten Giga-Factory für Holzhäuser in einem Moorwald bei Tirschenreuth. Dort wären durch den Flächenfraß vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Moorfrosch und Bekassine betroffen.

Angesichts des dramatischen Landschaftsverbrauches müssen Gesetze klare und messbare Vorgaben zum Flächenverbrauch machen. Müssen statt sollen ist die Devise, denn das Prinzip der Freiwilligkeit hat hier leider versagt.

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© Ralph Sturm

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