Bayerns Naturjuwelen schützen und nicht beschädigen
LBV kritisiert Fragen der Regierungskoalition zur Umsetzung der FFH-Richtlinie – Schwächung bestehender Naturschutzgesetze ist inakzeptabel
In einem Antrag mit einem Fragenkatalog fordert die Regierungsfraktion aus CSU und Freien Wählern die Staatsregierung dazu auf, dem Landtag über die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zu berichten. Der Bericht soll am Donnerstag (30.10.) im Umweltausschuss erfolgen. Der LBV übt deutliche Kritik an diesem Antrag, da es dabei kaum um Transparenz, sondern vielmehr um eine Relativierung und mögliche Schwächung des europäischen Naturschutzrechts geht.
© Christiane Geidel
„FFH-Gebiete sind die Kronjuwelen der bayerischen Landschaft. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und sind ein wesentlicher Bestandteil des bayerischen Biotopverbundes. Damit sind sie für den Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar. Der Schutzstatus dieser Flächen darf deshalb nicht zur Debatte stehen. Für uns ist Naturschutz nicht verhandelbar“, sagt Franziska Wenger, LBV-Referentin für Naturschutzpolitik.
„Die Abgeordneten müssen Verantwortung übernehmen und sich dafür einsetzen, dass die bestehenden Verpflichtungen konsequent umgesetzt werden, statt darüber nachzudenken, wie Schutzstandards abgeschwächt werden könnten“, fordert die LBV-Referentin. Nur wenn Bayern seine europäischen Schutzgebiete stärkt und in einen guten Zustand versetzt, kann auch das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erfolgreich umgesetzt werden.
Zu wenig Wille für Naturschutz in bayerischer Politik
Der LBV ist besonders alarmiert über die Fragen, wie der Schutzstatus von ausgewiesenen FFH-Gebieten aufgehoben oder Randbereiche dieser Schutzgebiete für Infrastrukturprojekte genutzt werden könnten. Die Fragesteller verkennen damit völlig den Sinn des Natura-2000-Schutzes und zielen stattdessen auf eine mögliche Schwächung der Schutzstandards ab. Dabei müsste die gesetzlich verpflichtete Umsetzung der FFH-Richtlinie in Bayern längst viel weiter sein. „Dass solche Fragen jetzt, Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Richtlinie, gestellt werden, ist bezeichnend und zeigt, wie wenig Wille zur Umsetzung des geltenden Naturschutzrechts aktuell in der Politik vorhanden ist“, so Franziska Wenger.
Anstatt das Umweltministerium mit derartigen Fragen zu beschäftigen, sollte der Umweltausschuss darüber beraten, wie durch die Umsetzung des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur die FFH- und Vogelschutzgebiete in einen guten Zustand gebracht werden können – und damit gleich zwei Ziele zugleich erreicht werden. „Der aktuell von der Bundesregierung an die EU geschickte FFH-Bericht hat deutlich aufgezeigt, dass sich viele Lebensraumtypen und Arten Deutschlands in einem sehr schlechten Erhaltungszustand befinden. Der Fokus muss deshalb klar auf Lösungen und Fortschritt liegen, nicht auf Rückschritten“, betont Franziska Wenger.