Bayern braucht bunte Brachen

LBV kritisiert erneutes Ausbremsen der Biodiversität auf EU-Ebene – Brachen sind überlebenswichtig für Rebhühner, Schmetterlinge und Hasen

Die heutige Abstimmung der EU-Agrarminister über eine erneute Aussetzung der Brachflächenregelung, verpflichtend vier Prozent für die Natur nicht zu bewirtschaften, stößt beim LBV auf große Empörung. Bayern braucht bunte Brachen, denn der seit Jahrzehnten anhaltende Rückgang der Biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist sowohl im Freistaat als auch in Deutschland gut belegt. In Bayern hat beispielsweise das Rebhuhn über 90 Prozent seines Bestandes verloren und ist nach der Roten Liste stark gefährdet.

Zwei Rebhühner stehen auf einem Feld | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Das Rebhuhn ist eines der vielen Arten, die durch den Rückgang der Brachflächen stark gefährdet ist.

Die Hälfte unserer Tagfalter und Wildbienen befindet sich ebenfalls auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Bayerns, daher brauchen wir die Brachen als wichtigen Pfeiler, um der Artenkrise im Offenland zu begegnen.

Der LBV fordert das bayerische Landwirtschaftsministerium und den Bayerischen Bauernverband auf, die ökologische Bedeutung von Brachen anzuerkennen und einen höheren Anteil in der Landschaft zu unterstützen. Mehr Naturschutz nützt nicht nur der Umwelt, sondern ist inmitten der Klima- und Artenkrise auch für die Zukunft unserer Landwirtschaft unabdingbar. Das erneute Aussetzen der dringend benötigten Brachflächen zeigt dem Schutz der Biodiversität die Rote Karte. Wieder erhält kurzfristiges Profitdenken den Vorzug vor langfristiger Vorsorge für die Lebensgrundlagen, die auch die Produktionsgrundlage der Landwirtschaft sind.

Brachen wichtiger Bestandteil des Biotopverbunds

Wird die Regelung zur Schaffung von Brachen wirklich gekippt, ist das nicht nur eine Katastrophe für die Artenvielfalt, sondern stößt auch über 1,7 Millionen Menschen in Bayern vor den Kopf, die sich im Volkbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ für mehr Biodiversität im Freistaat eingesetzt haben. Wir brauchen in Bayern einen funktionierenden Biotopverbund als Rückgrat der Biologischen Vielfalt. Die bayerische Staatsregierung hat im Zuge des Volksbegehrens das Ziel 15 Prozent Biotopverbund im Offenland bis 2030 festgelegt. In diesem Biotopverbund sind Brachen mit reicher Wildkrautflur ein unverzichtbarer Bestandteil. Gerade in der Ackerlandschaft sind Brachen wichtiger Lebensraum für Schmetterlinge und viele bestäubende Insekten. Nur dort können sie überwintern, weil die Vegetation und der Boden nicht bearbeitet werden. Außerdem liefern Brachen Nahrung und Deckung für Rebhühner und Feldhasen und die Samen der Wildkräuter werden von Stieglitzen, Bluthänflingen und Goldammern gefressen.

Hintergrund:

Um den anhaltenden und dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu stoppen, hatte die EU festgelegt, dass ab 2023 Landwirtinnen und Landwirte mit mehr als zehn Hektar Ackerland vier Prozent ihrer Flächen brachlegen müssen. Die EU hatte zugleich aber erlaubt, diese Flächen mit Einsaat zu begrünen. Hierfür reicht die Einsaat von lediglich zwei verschiedenen Arten. Solche „Brachen“ mit zum Beispiel nur zwei Kleearten sind allerdings für die Biodiversität nur von geringer Bedeutung.

Die Verpflichtung zu vier Prozent Stilllegungsflächen wurde nach der russischen Invasion in der Ukraine wegen des Arguments der Ernährungssicherheit für ein Jahr aufgehoben. Nun hat die EU-Kommission in Reaktion auf die Bauernproteste vorgeschlagen, diese Verpflichtung weiterhin auszusetzen und dies vorrangig mit wirtschaftlichen Existenzproblemen der Betriebe aufgrund von Dürren und Überflutungen sowie mit den hohen Düngerpreisen begründet. Wissenschaftler und Naturschutzverbände fordern seit Jahren mindestens zehn Prozent Vorrangflächen für die Biodiversität im Offenland.

Zurück

© Markus Bosch

Im Einsatz für die Eulen. Schützen Sie mit uns Schleiereule, Uhu & Co.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz