"Bayerische EU-Abgeordnete müssen Naturschutzgesetz zustimmen"
Pressestatement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer anlässlich der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat der EU über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Der LBV ist erleichtert, dass nach der politischen Einigung der drei Institutionen alle ursprünglich unter das Gesetz fallenden Ökosysteme immer noch in der Vereinbarung enthalten sind. Allerdings wurden die Artikel im Vergleich zum anfänglichen Kommissionsvorschlag und der Position des Rates abgeschwächt und enthalten schmerzhafte Abstriche, beispielsweise beim Anteil der Moore, der wiedervernässt werden muss.
Enttäuscht ist der LBV von den vielen enthaltenen Ausnahmen und der übermäßigen Flexibilität hinsichtlich der Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten. Nichtsdestotrotz wird es der Natur, den Wäldern und Gewässern mit diesem Gesetz hoffentlich besser gehen. Der LBV hält eine Zustimmung zum Gesetz in den finalen Abstimmungen daher für dringend erforderlich.
LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer:
"Wir sind der Verwirklichung eines EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur einen Schritt nähergekommen. Ich appelliere deshalb dringend an Manfred Weber und alle anderen bayerischen Europaabgeordneten, diesem demokratisch gefundenen Ergebnis zuzustimmen, und das Gesetz zu verabschieden. Das Gesetz wäre ein Meilenstein für die Natur in Europa und damit auch in Bayern sowie ein starkes Signal gegen das Artensterben. Den Auftrag, die Artenvielfalt in Bayern zu retten, haben 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Bayerischen Staatsregierung bereits 2019 durch das Volksbegehren Artenvielfalt – "Rettet die Bienen!" erteilt. Eine Unterstützung des EU-Renaturierungsgesetzes ist daher konsequent und erforderlich."
Hintergrund:
Die Forderung nach einem wirkungsvollen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erhielt beispiellose Unterstützung von über einer Million Bürger*innen, Unternehmen, Wissenschaftler*innen und zahlreichen anderen Interessengruppen. Durch das Gesetz sollen Landnutzung an veränderte Bedingungen durch den Klimawandel angepasst, die Nahrungsmittelversorgung langfristig gesichert, Ökosysteme wiederhergestellt und die Gefahr von Naturkatastrophen für die Menschen verringert werden. Das Gesetz enthält konkrete quantitative Zielvorgaben, lässt den EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aber viel Spielraum.
Die erzielte Einigung muss nun von den Mitgliedstaaten gebilligt werden und später in diesem Jahr einer entscheidenden Abstimmung im Umweltausschuss des EU-Parlaments unterzogen werden, bei der konservative Gruppen möglicherweise erneut versuchen, das Gesetz zu torpedieren. Wenn der Vorschlag diese Schritte erfolgreich bewältigt, wird voraussichtlich im Dezember 2023 im Plenum des EU-Parlaments endgültig darüber abgestimmt.