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Die Ausbreitungswege invasiver Arten sollen identifiziert werden

Robinie-Scheinakazie
Die Robinie ist ein Neophyt, der es durch sein Wachstum schafft andere, heimische Baumarten zu verdrängen

Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden verstärkt Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Dort können sich diese gebietsfremden Arten nachteilig auf die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen auswirken. Sie werden deshalb als invasive Arten bezeichnet. Darüber hinaus können gebietsfremde Arten auch die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft nachteilig beeinflussen.

Um negative Einflüsse dieser invasiven Arten auf Lebensräume und auf heimische Arten zu vermindern, hat die Europäische Union eine Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) erlassen. Unter anderem sind die Mitgliedstaaten danach verpflichtet, für die wichtigsten Einbringungs- und Ausbreitungspfade der unionsweit gelisteten Arten einen Aktionsplan zu erstellen, der die Einbringung verhindert oder zumindest minimiert.

Aufruf zur Beobachtung der Neophyten und Stellungnahme zum Aktionsplan

Schon 2017 rief der LBV auf die Neobiota im Auge zu behalten. Neophytenliste der EU 

Durch den Aktionsplan des BfN gibt es nun die Chance eine Stellungnahme abzugeben.

Der Entwurf des Aktionsplans sieht z.B. vor, Tierpfleger*innen bereits während der Ausbildung für das Thema invasive Arten zu sensibilisieren und verstärkt darüber zu informieren, wie verhindert werden kann, dass invasiver Arten aus Tierparken entkommen. Auch die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, die unbeabsichtigte Einschleppung von invasiven Arten zu verhindern, indem z. B. nach einer Auslandsreise die Kleidung und das Gepäck gereinigt werden; das betrifft insbesondere das Reinigen von Ausrüstungsgegenständen, die beispielsweise beim Tauchen oder Klettern benötigt werden. Reisende sollen in Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht werden. Auch Angler*innen sollen dazu aufgerufen werden, ihr Angelzubehör sowie Boote ebenfalls regelmäßig zu reinigen. Auch über die richtige Verwendung von Lebendködern soll aufgeklärt werden, um so möglicherweise zu verhindern, dass eine invasive Art als Lebendköder verwendet wird.

Aber nicht nur Privatpersonen sind von den Maßnahmen betroffen, auch z. B. das Baugewerbe oder Betreiber von Botanischen Gärten und Baumschulen sollen mit dem Aktionsplan und den darin enthaltenen Maßnahmen entsprechend sensibilisiert werden.

Der Entwurf des Aktionsplans steht zum Download bereit unter www.bmu.de/DL2518. Die Öffentlichkeit kann bis zum 16. November 2020 zum Entwurf des Aktionsplans schriftlich oder per E-Mail Stellung nehmen. 

 

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