Ausbau der Windenergie und Artenschutz sind vereinbar

LBV vor Treffen von Söder und Habeck: Bayern muss Blockadehaltung bei Windkraftausbau aufgeben

Vor dem für Donnerstag angesetzten Treffen zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordern wir den konsequenten Ausbau der Windkraft in Bayern und die dafür zwingend notwendige Abschaffung der bayerischen 10-H-Regelung. Den Ausbau der Windenergie in Bayern verhindert nicht der Artenschutz, sondern allein die 10-H-Regel. Wir brauchen kein Beharken zwischen Bund und Freistaat, sondern eine Zusammenarbeit und einen Wettbewerb für eine bestmögliche Energiewende. 10H muss jetzt fallen!

Windkraft | © Broders Dr. Olaf © Broders Dr. Olaf
Im Jahr 2020 erhielten die Landratsämter in Bayern lediglich drei Genehmigungsanträge für neue Windräder.

Nach unserer Überzeugung widersprechen sich Klimaschutz und Artenschutz nicht, doch beides muss zusammen gedacht werden. Der naturgerechte Ausbau der Windkraft ist ein wichtiges Instrument gegen die Klima- und die Artenkrise. Die 10-H-Regelung ist nicht nur verantwortlich für das Erliegen des Ausbaus der Windkraft in den vergangenen Jahren, sondern sorgte in der Vergangenheit auch für unüberlegte Forderungen, Windkraftanlagen stattdessen in Staatswäldern oder Schutzgebieten zu errichten. Es gibt keine schlechten Windräder, es gibt nur einige schlechte Standorte.

Mögliche Standorte für Windräder liegen vor

Im Zuge des von Bundeswirtschaftsminister Habeck geplanten Windkraftausbaus fordern wir von der Bayerischen Staatsregierung die 10-H-Regelung umgehend abzuschaffen und sich ab sofort aktiv und gestaltend um den Ausbau der Windkraft im Freistaat zu kümmern. Dafür muss aus unserer Sicht die Regionalplanung gestärkt werden, um geeignete Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. So lagen vor einigen Jahren mögliche Standorte für neue Windräder durch die in der Regionalplanung ausgewiesenen Flächen in genügender Anzahl vor. Diese Standorte waren mit dem Naturschutz abgestimmt und müssen nun zügig anhand zwischenzeitlich gewonnener fachlicher Erkenntnisse überprüft und aktualisiert werden. Die 10-H-Regel hat diese gute Grundlage zu Nichte gemacht. Die bayerische 10-H-Regelung war nicht nur ein Sonder-, sondern ein Irrweg.

Natur- und Klimaschutz gehören zusammen

Wir betonen, dass nicht, wie häufig behauptet, artenschutzrechtliche Regelungen die Bremse für den Windkraftausbau sind, sondern alleine die 10-H-Regelung. Auch den vielfach gezeichneten Gegensatz zwischen Natur- und Klimaschutz sehen wir nicht. Die Einschätzung Energiewende contra Naturschutz teilen wir nicht. Jeder Artenschützer muss auch das Klima schützen, denn der Klimawandel wird auch ein nie dagewesenes Artensterben zur Folge haben. Dies gilt es durch eine entschlossene Energiewende zu verhindern. Wir unterstreichen damit, dass es nicht um das „Ob“ der Energiewende gehen kann, sondern um das „Wie“. Aus Sicht des Naturschutzes muss sich hier ein neues Denken des „Sowohl als auch“ etablieren.

Das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau der Windkraft ist realisierbar

Das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau der Windkraft lässt sich auch in Bayern auf für den Artenschutz unbedenklichen Flächen problemlos realisieren. Es braucht allein den politischen Willen. Arten- und Klimaschutz dürfen nicht politisch gegeneinander ausgespielt werden. Nach unserer Überzeugung müssen beide Krisen zusammen gelöst werden. Aus unserer Sicht liegt auch in der technischen Weiterentwicklung von Windkraftanlagen viel Potenzial, zum Beispiel in der Installation von Abschaltvorrichtungen bei akuter Gefahr von Vogelschlag.

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© Ralph Sturm

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