Aktionsplan Wilderei für Bayern

Umweltschützer & Jägerschaft: „Regensburger Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität“

Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere ist kein Kavaliersdelikt. Diese Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Ein eindeutiges Signal durch das Innen- und Justizministerium ist dringend erforderlich, damit Wilderei immer als gravierendes Problem mit entsprechendem Handlungsdruck wahrgenommen wird!

Zwei Fischotter sitzen im seichten Wasser auf einem Stamm, einer schaut in die Kamera | © Wolfgang Lorenz © Wolfgang Lorenz
Auch Fischotter werden immer wieder Opfer von Wilderei in Bayern

Zusammen mit dem Bayerische Jagdverband (BJV) und dem WWF Deutschland fordern wir von der bayerischen Landesregierung einen „Aktionsplan Wilderei“. In der „Regensburger Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität“ fordern wir eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern.

Wilderei in Deutschland muss als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt werden

„Wilderei ist nicht nur ein Problem für Länder mit exotischen Tieren. Auch vor unserer Haustür wird gewildert. Wolf, Luchs, Fischotter, Biber und Greifvögel leben gefährlich in Deutschland, denn Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen. Die Aufklärungsrate von Wilderei-Fällen ist zu gering, die Datenlage schlecht. Wilderei in Deutschland muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt und angegangen werden. Hier kann Bayern mit seinen zahlreichen Naturräumen und vielfältigen Ökosystemen wichtiger Signal- und Taktgeber werden.“

Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversitätspolitiken beim WWF Deutschland:

Für eine konsequente Strafverfolgung müssten die bayerischen Behörden Haushaltsbudgets, Mitarbeiterkapazitäten und klare Strukturen schaffen. Dazu gehört auch eine Datei zu Jagdwilderei beim Landeskriminalamt anzulegen. Essentiell ist es zudem, durch Kriminologen und Forensiker Standardverfahren zur Datenaufnahme vor Ort zu entwickeln und konsequent anzuwenden.

Außerdem solle Artenschutzkriminalität einen größeren Anteil bei Aus- und Weiterbildung von Polizei- und Justizbeamten einnehmen.

Gesellschaftliches Klima des Schweigens darf es nicht geben

„Das Vorgehen beim Auffinden von getöteten Individuen streng geschützter Wildtierarten muss standardisiert werden. Behördliche Handlungsvorgaben müssen konsequent umgesetzt werden, damit Fälle von Naturschutzkriminalität aufgeklärt werden können. Hierzu ist die Unterstützung aus der Bevölkerung durch Hinweise auf solche Straftaten ganz entscheidend.“

Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter beim LBV

Ein toter Mäusebussard und zweite tote Rotmilane liegen auf einer gelben Plastikfolie auf Gras | © Dieter Renner © Dieter Renner
Geschützte Greifvögel wie Rotmilane oder Mäusebussarde werden oft vergiftet oder erschossen

Doch nicht nur Behörden, auch die Bevölkerung sollte eingebunden werden. Ein „gesellschaftliches Klima des Schweigens“, das Wilderei und Artenschutzkriminalität als gegeben akzeptiere, darf es nicht geben!

Stattdessen brauche es einen offenen, konstruktiven Dialog.

Als einen ersten Schritt in diese Richtung betrachten wir auch die „Regensburger Erklärung“.

Nur einen Tag vor Prozessauftakt gegen einen vermeintlichen Luchs-Wilderer vor dem Amtsgericht Cham wollen wir beim Thema Wilderei mit dem gemeinsamen Papier einen neuen Impuls in Bayern setzen.

Regensburger Erklärung

"Die gesellschaftliche Einschätzung von Wilderei-Delikten hat sich unter den Vorzeichen des weltweiten Artensterbens gewandelt. Darum ist es umso wichtiger, dass Ermittlungen endlich auch zu Prozessen und gegebenenfalls auch zu Verurteilungen von Tätern führen. Unser Anliegen ist es, Polizei, Staatsanwälte und Richter auf diesem Weg zu ermutigen und zu unterstützen."

Eric Imm, Referent für Naturschutz beim Bayerischen Jagdverband

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© Ralph Sturm

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