Regensburger Erklärung
Gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität in Bayern
Die illegale Tötung streng geschützter Tiere, oft auch als „Wilderei“ bezeichnet, ist eine Straftat und somit ein Verstoß gegen das Gesetz. Diese Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Zusammen mit dem Bayerische Jagdverband (BJV) und dem WWF Deutschland fordern wir von der bayerischen Landesregierung einen „Aktionsplan Wilderei“.
In der „Regensburger Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität“ fordern wir eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern.
Die unterzeichnenden Verbände Bayerischer Jagdverband e. V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. und die Umweltstiftung WWF Deutschland erklären hiermit:
Wir begrüßen es, dass solche Straftaten heute viel schneller und häufiger an die Öffentlichkeit gelangen. Neben Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, werden vor allem bedrohte und geschützte Wildtiere wie Luchs, Fischotter oder Greifvogelarten von Kriminellen geschossen oder vergiftet.
In den letzten Jahren sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Greifvögeln, Luchsen oder auch seltenen Flussperlmuscheln nachgestellt wurde. Es gibt zwar eine Datenerfassung der angezeigten Fälle, doch wie bei jeder Kriminalitätsform muss von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen werden.
Es besteht also akuter Handlungsbedarf.
Die unterzeichnenden Verbände der Regensburger Erklärung fordern daher die Regierung des Freistaats Bayern auf, umgehend einen langfristig wirksamen „Aktionsplan Wilderei“ auf den Weg zu bringen und damit als Modell für andere betroffene Bundesländer zu fungieren.
Hierzu wurden sechs entscheidende Hebel identifiziert.
1. Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden
Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere ist kein „Kavaliersdelikt“. Diese Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Ein eindeutiges Signal durch das Innen- und Justizministerium ist dringend erforderlich, damit Wilderei immer als gravierendes Problem mit entsprechendem Handlungsdruck wahrgenommen wird.
Es bedarf der Bereitstellung entsprechender Haushaltsbudgets und Mitarbeiterkapazitäten und klarer, tragfähiger Strukturen, durch die ein handlungsfähiges Netzwerk von erfahrenen Experten, Behörden und Ermittlern sichergestellt und koordiniert wird.
Dazu zählt auch eine zentrale Datei „Jagdwilderei“ beim bayerischen Landeskriminalamt. Ein eng definierter fachkundiger Personenkreis der Polizeidienststellen soll hier Informationen eingeben und abrufen können.
2. Zentrale Dokumentation
Eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern ist notwendig. Jährliche Berichte sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und über bekannt gewordene Fälle und deren Ermittlungsstand aufklären.
Ziel muss die Erarbeitung einheitlicher Handlungskonzepte für das Vorgehen beim Auffinden eines getöteten, streng geschützten Wildtieres sein.
3. Prozessabläufe und Strukturen verbessern
Das Vorgehen beim Auffinden von getöteten, streng geschützten Wildtieren bestimmter Risikoarten muss standardisiert werden. Handlungsanweisungen müssen konsequent umgesetzt werden, um die gemeinsam mit Kriminologen und Forensikern erarbeiteten Standards zur Datenaufnahme vor Ort zu gewährleisten.
Darüber hinaus bedarf es klarer Regelungen darüber, welche Behörden und Institutionen unmittelbar in die Abläufe und Untersuchungen mit einbezogen werden müssen.
4. Ausbildungsinitiative für Justiz und Polizei
Artenschutzkriminalität muss stärker in der Regelausbildung von Polizeibeamten thematisiert werden. Für Beamte, die im Bereich Artenschutzkriminalität arbeiten, müssen Fortbildungsmaßnahmen ausgebaut werden. Zudem bedarf es an Schulungs- und Weiterbildungsangeboten für Staatsanwälte, Richter und Ermittler.
5. Gesellschaftlicher Dialog
Es muss stärker an den Ursachen illegaler Tötungen besonders betroffener Wildtiere wie Wolf, Luchs, Fischotter oder Greifvögel gearbeitet werden. Runde Tische und Informationsveranstaltungen sollen Landnutzern, Tierhaltern, Naturschützern und Politikern einen konstruktiven Dialog ermöglichen.
Für die Bevölkerung aus ländlichen Regionen müssen Möglichkeiten der Partizipation geschaffen werden, z.B. stärkere Einbindung in das Monitoring und Management großer Beutegreifer.
6. Länderübergreifende Koordinierung
Um Wilderei zu verhindern und Straftaten erfolgreich aufzudecken, braucht es einen besseren Austausch über Bundesländer- und Staatengrenzen hinweg. So muss der grenzüberschreitende Austausch mit anderen europäischen Ermittlungsbehörden dazu beitragen, wirksame Strategien im Kampf gegen Wilderei für Bayern und Deutschland anzupassen.